Arbeitsschutzbelehrung: Definition, Ablauf und Durchführung

Arbeitsschutzbelehrung: Definition, Ablauf und Durchführung

Die Arbeitsschutzbelehrung ist eine gesetzliche Vorgabe, die Unternehmen erfüllen müssen, um die Arbeitnehmerschaft vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Was sie beinhaltet und wie sie durchzuführen ist, lesen Sie in unserem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Arbeitsschutzbelehrung?

Die Arbeitsschutzbelehrung (anders Unterweisung) soll die Belegschaft eines Betriebes über gesundheitsgefährdende Aspekte an ihrem Arbeitsplatz informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen durch ihr Verhalten betriebliche Abläufe so steuern, dass Unfälle vermieden werden.

Durch eine konsequente Durchführung der Arbeitsschutzbelehrung sorgen Sie als Arbeitgeber nicht nur für die Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes, sondern tragen durch die Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter auch für mehr Arbeitssicherheit bei.

Das Wichtigste zur Arbeitsschutzbelehrung in Kürze

  • Zweck: Die Arbeitsschutzbelehrung unterstützt ein Unternehmen, wenn es seine Mitarbeiter über die gesundheitsgefährdenden Faktoren an einem Arbeitsplatz aufklären möchte.
  • Durchführung: Eine Arbeitsplatzbelehrung muss auf die individuellen Verhältnisse eines Betriebes abgestellt sein.
  • Verantwortung: Für die Durchführung einer Unterweisung ist immer der Unternehmensinhaber verantwortlich. Er kann die Aufgabe an einen fachkundigen Kollegen delegieren.
  • Aufbewahrungspflicht: Die Dokumentationsunterlagen muss das Unternehmen für mindestens zwei Jahre aufbewahren. Auf Verlangen dienen sie als Nachweis für die Durchführung der Arbeitsschutzbelehrung.

Warum ist die Arbeitsschutzbelehrung wichtig?

Mit einer Unterweisung zum Arbeitsschutz bzw. einer Arbeitsschutzbelehrung verfolgt ein Unternehmen zwei wichtige Ziele: Sie erfüllt einerseits die Vorgaben, die der Gesetzgeber für einen sicheren Arbeitsplatz vorsieht und sensibilisiert andererseits die Belegschaft für die Gesundheitsgefahren, die an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz eintreten können. 

Wann muss die Unterweisung erfolgen?

Die Arbeitsschutzunterweisung hat nicht nur bei der Neueinstellung eines Beschäftigten zu erfolgen. Das Unternehmen muss die Sicherheitsunterweisung ebenfalls durchführen, wenn neue Arbeitsmittel und neue Technologien in dem Betrieb eingesetzt werden oder sich der Tätigkeitsbereich eines Mitarbeiters verändert. Entsprechend der Entwicklung einer Gefährdung muss das Unternehmen die Arbeitsschutzbelehrung anpassen und gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen wiederholen.  

Was sind die Ziele der Arbeitsschutzbelehrung?

Mit der regelmäßigen Durchführung der Arbeitsschutzbelehrung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert werden, dass sie Gefahren an ihrem Arbeitsplatz frühzeitig erkennen und gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.  

In einem zweiten Schritt soll mit der Belehrung über gesundheitsgefährdende Aspekte am Arbeitsplatz die Motivation der Beschäftigten gefördert werden. Jeder Arbeitnehmer muss wissen, welche Aspekte er in seinem direkten Arbeitsumfeld für eine hohe Arbeitssicherheit beachten muss. 

Wie wird eine Arbeitsschutzbelehrung durchgeführt?

In einer Arbeitsschutzbelehrung sollte das Unternehmen insbesondere die folgenden Dinge aufführen:

Das Dokument gibt Auskunft darüber, dass die unterwiesenen Personen über die Wichtigkeit der Sicherheit am Arbeitsplatz informiert wurden. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Beschäftigten sich vom ersten Arbeitstag an die in dem Unternehmen eingeführten Arbeitsschutzmaßnahmen hält.

Das Unternehmen weist die Beschäftigten auf ihre Verpflichtung zu sicheren Verhaltensweisen am Arbeitsplatz hin und stellt sicher, dass jeder die Sicherheitsbestimmungen beachtet, die an dem jeweiligen Arbeitsplatz gelten. 

Während der Arbeitsschutzbelehrung klären die Verantwortlichen die Belegschaft über die richtige Verhaltensweise bei Ausbruch eines Feuers hin und zeigen neben Flucht- und Rettungswegen auch die Orte auf, an denen sich die Löscheinrichtungen befinden.

Zum Schluss einer Arbeitsplatzbelehrung muss jeder Teilnehmer das Dokument unterschreiben. Hiermit zeigt er an, dass er den Inhalt der Unterweisung verstanden hat und verpflichtet sich die Vorgaben und die Verhaltensweisen zu akzeptieren.  

Beispiele für eine Arbeitsschutzbelehrung

Die Arbeitsplatzbelehrung in einer Rechtsanwaltskanzlei unterscheidet sich von der Unterweisung in einem Baubetrieb.

Die Arbeitsschutzbelehrung im Büro bezieht sich hauptsächlich auf die Gesundheitsrisiken, die durch die überwiegend sitzende Tätigkeit entstehen können. Deshalb muss das Unternehmen die Bürosachbearbeiter über eine ergonomische Sitzposition und andere Verhaltensweisen aufklären. 

Eine Arbeitsschutzbelehrung in der Baubranche muss die Mitarbeiter umfassend über das Verhalten der Arbeiter an einer Baustelle und den richtigen Umgang mit den eingesetzten Maschinen aufklären.  

Wie oft muss eine Arbeitsschutzbelehrung erfolgen?

Zu der Dauer und der Häufigkeit einer betrieblichen Unterweisung, die dem Arbeitsschutz dient, macht § 12 ArbSchG keine konkreten Vorgaben, weil jede Arbeitsplatzbelehrung die Mitarbeiter über unterschiedliche Gefahrenquellen aufklärt und nach der Belehrung einige oder viele Fragen der Teilnehmer geklärt werden müssen.

Wichtig ist aber, dass eine Erstunterweisung erfolgt, wenn ein Mitarbeiter neu eingestellt wird. Soll dieser Mitarbeiter z.B. eine komplexe Produktionsmaschine bedienen, muss er auf die Gefahren hingewiesen werden, die bei einer unsachgemäßen Bedienung der Maschine auftreten können. 

Die Häufigkeit einer Arbeitsschutzbelehrung ist wiederum von zwei Aspekten abhängig. Zum einen muss der Arbeitgeber sicher gehen, dass die Mitarbeiter alle Gefahrenquellen, die in ihrem direkten Arbeitsumfeld bestehen, kennen und rechtzeitig Sicherheitsmaßnahmen ergreifen können. Gegebenenfalls muss die Unterweisung wiederholt werden. Die Arbeitsschutzbelehrung ist außerdem durchzuführen, wenn neue – bisher nicht erkannte – Gefahren festgestellt werden.   

Welche Themen sind für die Unterweisung relevant?

Die Auswahl der Unterweisungsthemen hängt von dem individuellen Arbeitsplatz ab. Das Unternehmen muss beachten, dass ein bestehendes Sicherheitskonzept niemals durch die Maßnahmen ersetzt werden sollte, die während einer Arbeitsschutzbelehrung beschlossen werden. In diesem Fall hat die Arbeitsschutzbelehrung eine ergänzende Funktion.

Grundsätzlich können die folgenden Unterweisungsthemen Gegenstand einer Arbeitsschutzunterweisung sein:   

Personalbezogene Themen

Die personenbezogenen Themen beziehen sich direkt auf den Mitarbeiter, der den Arbeitsplatz im Umfeld einer Gefahrenquelle hat: Ist er für die Ausübung seiner Tätigkeit auch unter Sicherheitsaspekten entsprechend ausgebildet oder stellt der Betrieb ihm die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung?

Organisatorische Themen

Organisatorische Themen betreffen den Arbeitsplatz. Gefahren entstehen z.B. durch Fehler, wenn ein Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit nicht die erforderliche Konzentration hat oder seine Arbeitsabläufe zu monoton sind. Um die Gesundheitsgefahren hier zu minimieren, sollte der Arbeitsplatz abwechslungsreicher gestaltet werden. Außerdem ist es notwendig, dass der Mitarbeiter ausreichend Pausen erhält, damit er sich wieder besser auf seine Tätigkeit am Arbeitsplatz konzentrieren kann. 

Wer muss an der Arbeitsschutzbelehrung teilnehmen?

Die Teilnehmerzahl der Arbeitsschutzbelehrung muss die Führung eines Unternehmens an dem Umfang der Maßnahme ausrichten. Möchte das Unternehmen über grundsätzliche Gefahren in dem Unternehmen und über allgemeinen Arbeitsschutz aufklären, sollten alle Beschäftigten zu der Unterweisung eingeladen werden.

Betrifft die Arbeitsschutzbelehrung nur einen Bereich oder einen bestimmten Arbeitsplatz, gehören zu den Teilnehmern die Beschäftigten, die in diesem Arbeitsumfeld täglich tätig sind. Ist es z.B. erforderlich eine Arbeitsplatzbelehrung durchzuführen, weil der Betrieb eine neue komplexe Produktionsmaschine angeschafft hat, müssen die Mitarbeiter aus der Buchhaltung nicht daran teilnehmen. 

An welchem Ort muss die Arbeitsschutzbelehrung erfolgen?

Die Arbeitsschutzbelehrung kann in einem separaten Raum des Unternehmens oder direkt an dem Arbeitsplatz eines Mitarbeiters durchgeführt werden. Dem Arbeitsschutzgesetz steht es außerdem nicht entgegen, wenn das Unternehmen die Unterweisung in elektronischer Form durchführt und jeder Mitarbeiter mittels des heimischen PCs daran teilnimmt. 

Zum Schluss der Arbeitsschutzbelehrung absolviert jeder Teilnehmer einen kleinen Test. Hierdurch bekundet er, dass er die wesentlichsten Inhalte der Arbeitsschutzbelehrung verstanden hat und gewillt ist, die Regelungen zu befolgen. 

Wer trägt die Verantwortung für die Arbeitsschutzbelehrung?

Die Verantwortlichkeit für den Ablauf und die Durchführung einer Arbeitsschutzbelehrung liegt immer beim Arbeitgeber. In einem Einzelunternehmen ist dies z.B. der Inhaber selbst. In einer GmbH ist der Geschäftsführer für den korrekten Ablauf einer Arbeitsschutzbelehrung verantwortlich.

Kann die Arbeitsschutzbelehrung delegiert werden?

Fehlt dem Unternehmensinhaber oder dem Geschäftsführer die erforderliche Kompetenz, um eine Unterweisung durchzuführen, kann er die Aufgabe an eine fachkundige Person delegieren.

Die Übertragung der Durchführung einer Arbeitsplatzbelehrung an einen fachkundigen Mitarbeiter entbindet den Unternehmensleiter nicht von seiner Verantwortung. Beauftragt er einen Kollegen mit der Durchführung, muss er dafür Sorge tragen, dass die Person mit den Gefahren vertraut ist, die aus den Arbeitsabläufen in dem Unternehmen vertraut sind. 

Wie muss eine Arbeitsschutzbelehrung dokumentiert werden?

Die verantwortliche Person muss die Durchführung einer Arbeitsschutzbelehrung hinreichend dokumentieren. Aus den Aufzeichnungen muss hervorgehen, welchen Inhalt die Unterweisung hatte, wann sie stattfand und welche Personen daran teilgenommen haben.

Wie lange muss eine Arbeitsschutzbelehrung aufbewahrt werden?

Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Unterlagen zu einer durchgeführten Arbeitsschutzbelehrung für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren. Auf Verlangen ist das Unternehmen verpflichtet, die Dokumentation bei den zuständigen Behörden als Nachweis vorzulegen.  

Welche Vorteile hat eine Arbeitsschutzunterweisung für ein Unternehmen?

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe des § 12 ArbSchG kann ein Unternehmen in den folgenden Punkten von einer Arbeitsschutzbelehrung profitieren:

  1. Ein Arbeitnehmer, der sich an seinem Arbeitsplatz sicher fühlt, leistet mehr und ist motivierter.
  2. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung erzielt das Unternehmen bessere Ergebnisse.
  3. Weniger Unfälle führen zu weniger Personalausfällen. Hierdurch spart das Unternehmen Geld.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben für die Unterweisung?

Die regelmäßige Durchführung einer Sicherheitsunterweisung hat der Gesetzgeber im § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) festgelegt. Hiernach muss jeder Arbeitgeber Angestellte und Arbeiter während der Arbeitszeit angemessen und ausreichend über den Schutz der Gesundheit und andere Sicherheitsaspekte informieren. Nach § 12 Absatz 1 ArbSchG setzt sich die Unterweisung aus Erklärungen und Anweisungen zusammen, die sich auf den Arbeitsplatz und den individuellen Aufgabenbereich der Beschäftigten beziehen. 

Die Arbeitsschutzunterweisung ist praktisch eine Ergänzung, der Unfallverhütungsvorschriften, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – kurz: DGVU – entwickelt wurden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind Richtlinien, an die sich das Unternehmen und alle seine Beschäftigten halten müssen, um ihre eigene Gesundheit nicht zu gefährden.