Drehen – Bohren – Fräsen: Diese 5 Punkte müssen Sie bei der Unterweisung ansprechen

Wo gehobelt wird, fallen Späne. Leider bleibt es nicht immer dabei – vielmehr führt das Arbeiten an Maschinen der spanabhebenden Fertigung noch immer zu oft zu Unfällen und Gesundheitsschäden. Sie reichen vom Eingezogenwerden durch freiliegende rotierende Teile über Augenverletzungen durch weggeschleuderte Schleifkörper bis hin zu chronischen Hauterkrankungen durch den Kontakt mit Kühlschmierstoffen.

Meist ist Fehlverhalten der Bediener zumindest mit daran schuld. Sprechen Sie darum in Ihren Sicherheitsunterweisungen immer wieder diese 5 elementaren Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln für alle an, die mit Werkzeugmaschinen arbeiten.

1. Nicht ohne Unterweisung arbeiten

An Dreh-, Bohr- und Fräsmaschinen hat niemand etwas zu suchen, der nicht für die Arbeit an diesen Maschinen unterwiesen worden ist. Dabei sind immer die Betriebsanleitungen des Herstellers und Ihre internen Betriebsanweisungen zu beachten. Als Sicherheitsfachkraft müssen Sie dafür sorgen, dass sie am Arbeitsplatz ausliegen.

2. Tragen Sie sicherheitsgerechte Kleidung

Weite Kittel mit aufgesetzten Taschen und aufgekrempelte Ärmel bedeuten beim Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen Lebensgefahr. Dasselbe gilt für Ringe, Armbanduhren oder Ketten. Sichere Arbeitskleidung muss so aussehen, wie in der Abbildung dargestellt: eng anliegend, Ärmel mit Bund oder nach innen aufgekrempelt, keine aufgesetzten Taschen. Falls Sie die Haare lang tragen: durch ein Netz oder eine andere geeignete Kopfbedeckung bändigen! Sicher ist sicher: Eng anliegender Arbeitsanzug

3. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) benutzen

Je nach Maschine und Arbeitsplatz sind das:

  • Sicherheitsschuhe gegen herabfallende schwere Teile
  • Schutzbrille und/oder Gesichtsschutz gegen herumfliegende Späne oder Funken
  • Atemschutz gegen Schleifstaub Und wenn Sie die Späne wegräumen müssen: Immer den Spänehaken oder einen Handfeger mit Handschutz benutzen!

Zu den PSA kann bei lauten Maschinen auch Gehörschutz gehören. Hier müssen Sie bei manchen Kollegen mit Widerstand rechnen, da die Gesundheitsgefahr – anders als z. B. bei unmittelbar drohenden Verletzungen – oft unterschätzt wird. Machen Sie deutlich, dass eine Gehörschädigung schleichend verläuft und irreparabel ist – Hörschädigungen sind die häufigsten Berufskrankheiten!

Ähnliches gilt für Hautschutzmittel z. B. gegen Kühlschmierstoffe; auch Hautkrankheiten entwickeln sich meist erst nach und nach. Weisen Sie deshalb alle Betroffenen in den Hautschutzplan ein, und erklären Sie ihnen, warum es notwendig ist, ihn zu befolgen. Wer seine Haut gesund hält, ist kein Weichei!

4. Werkstücke sicher einspannen

Ausgesprochen leichtsinnig ist es, Werkstücke mit der Hand festzuhalten. Setzen Sie sie vielmehr mit dem Maschinenschraubstock oder Anschlag fest. Achtung: Nicht vergessen, den Spannschlüssel anschließend wieder zu entfernen! Wird nämlich vorher eingerückt, fliegt er wie ein Geschoss durch die Werkstatt.

Das Drehherz durch den Schutzkragen an der Mitnehmerscheibe sichern. Dann wird die Arbeitskleidung nicht durch die vorstehende Spannschraube erfasst. Wenn an der Arbeitsspindel der Drehmaschine Stangen herausragen, müssen Sie sie gegen Umschlagen sichern.

5. Vorsicht – nicht erschrecken!

Auch nicht zu vergessen: Die Arbeit mit Maschinen verlangt volle Konzentration. Wer also jemanden unvermutet anspricht oder anstößt, bringt ihn in Gefahr, weil jede schreckhafte Bewegung zu Verletzungen führen kann.

Darum: Immer warten, bis derjenige seine Arbeit beendet hat oder sie unterbricht. Erst dann reden oder auf die Schulter klopfen.