Der Umweltmanagementbeauftragte: Notwendigkeit, Aufgaben und Qualifikation

Der Umweltmanagementbeauftragte: Notwendigkeit, Aufgaben und Qualifikation

Den Umweltbeauftragten gibt es eigentlich nicht – zumindest nicht als gesetzliche Vorschrift. Gesetzlich sind vielmehr Beauftragte für Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz oder andere Bereiche vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen den Umweltmanagementbeauftragten vor – mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Rechten.
Inhaltsverzeichnis

Besteht die Notwendigkeit eines Umweltmanagementbeauftragten?

Für einige Beauftragte im Bereich des Umweltschutzes gibt es eine klare rechtlich geregelte Notwendigkeit. Anders verhält es sich beim Umweltmanagementbeauftragten.

Dieser ist grundsätzlich vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, es sei denn, Ihr Unternehmen unterzieht sich einer Validierung nach EMAS (Öko-Audit) oder strebt eine Zertifizierung nach ISO 14001 an.

Welche Vorschriften gelten für den Umweltmanagementbeauftragten?

Die EMAS-Verordnung bzw. die ISO-Norm formulieren, dass die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Umweltmanagementbeauftragten von der obersten Leitung festzulegen sind.

Dazu gehören vor allem 2 Hauptaufgaben:

  • Sicherstellung der Einführung, Implementierung und Aufrechterhaltung der Forderungen an ein Umweltmanagementsystem in Übereinstimmung mit der ISO-Norm bzw. der EMAS-Verordnung.  
  • Berichterstattung an die oberste Leitung über die Leistung des Umweltmanagementsystems, um dieses bewerten und verbessern zu können.

Soweit die Vorgaben – aber was heißt das nun ganz konkret? 

Umweltmanagementbeauftragter in der Praxis – die Aufgaben und Anforderungen

Stellen wir uns vor, dass Sie nun zum Umweltmanagementbeauftragten für Ihr Unternehmen ernannt wurden. In der Praxis kommen dann diese Aufgaben auf Sie zu:

  • Sie planen, steuern und überwachen alle notwendigen Schritte, um ein Umweltmanagementsystem einzuführen, es aufrechtzuerhalten und nach und nach anzupassen und weiterzuentwickeln.
  • Sie leiten den oder die dazu erforderlichen Umweltzirkel. Sie überwachen und pflegen die Dokumentation des Umweltmanagementsystems.
  • Sie überprüfen die erstellten Richtlinien und Regelungen im Unternehmen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen von EMAS oder ISO 14001.
  • Sie unterstützen alle Bereiche des Unternehmens bei der Entwicklung von Umweltzielen und -maßnahmen.
  • Sie überwachen die Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltprogramms des Unternehmens.
  • Sie erstellen Konzepte für Kommunikation und Schulung.
  • Sie überprüfen, ob das Umweltmanagementsystem angewendet wird und wirkt, indem Sie interne Audits konzipieren, koordinieren und auch selbst durchführen.
  • Sie werten die Ergebnisse der Audits aus und bereiten das Management-Review vor.
  • Sie berichten über Umweltmanagement an die Geschäftsführung und die Führungskräfte und informieren alle relevanten Stellen im Unternehmen. 

Befugnisse und Rechte des Umweltmanagementbeauftragten

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss der Umweltmanagementbeauftragte mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet werden. Dazu gehören vor allem folgende:

  • Einberufung von Sitzungen des Umweltteams
  • Recht auf Vortrag bei der Unternehmensführung zu umweltrelevanten Themen
  • Informationsrecht gegenüber den Mitarbeitern
  • Zugang zu allen umweltrelevanten Daten und Fakten
  • Vorschlagsrecht hinsichtlich umweltbezogener Maßnahmen in allen relevanten Bereichen des Unternehmens
  • Pflege und Freigabe der Dokumente des Umweltmanagementsystems
  • Vertretung des Unternehmens zu umweltrelevanten Themen nach außen
  • Teilnahme an Schulungen

Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Funktion des Umweltmanagementbeauftragten ist eine herausfordernde Aufgabe im Unternehmen.

So muss der Umweltmanagementbeauftragte die spezifischen Umweltherausforderungen, Umweltaspekte und auch die angewandte Umwelttechnik der eigenen Branche kennen.

Zudem gilt es zu berücksichtigen, was die Interessengruppen rund um ein Unternehmen vom Betrieb im Bereich des Umweltschutzes erwarten. 

Rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse von Nöten:

  • Umweltmanagementbeauftragte müssen die Anforderungen von EMAS oder ISO 14001 verstehen, bewerten und für das eigene Unternehmen übersetzen können.
  • Sie müssen Kennzahlen entwickeln und verstehen können. Und Sie müssen intern und extern informieren und kommunizieren.
  • Hilfreich sind dabei sicher beherrschte Kenntnisse im Projektmanagement sowie Erfahrungen bei Gesprächsführung, Moderation und Präsentation.

Ausgeprägte soziale Kompetenz erforderlich:

Am wichtigsten aber ist – so haben wir es immer wieder in unserer betrieblichen Praxis erlebt – eine ausgeprägte soziale Kompetenz des Umweltmanagementbeauftragten.

Umweltschutz im Unternehmen gelingt nur im Team. Das heißt, dass der Umweltmanagementbeauftragte folgende Eigenschaften besitzen muss:

  • selbstbewusst
  • konflikt- und durchsetzungsfähig
  • überzeugend
  • motivierend 
  • teamfähig

Mit diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann es schließlich gelingen, die anspruchsvollen Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten zum Nutzen des Unternehmens und zur eigenen Zufriedenheit auszufüllen.