Mit den folgenden Hinweisen können Sie das Risiko bei Instandhaltungsarbeiten für Ihre Kollegen erheblich senken.
1. Nicht jeder darf bei Instandhaltungsarbeiten die Maßnahmen anordnen
Instandhaltungsarbeiten sind Chefsache: Nur der Arbeitgeber darf diese Arbeiten anordnen. Damit ist sichergestellt, dass beispielsweise der Stillstand der Maschinen in die Prozesse des Unternehmens „eingetaktet“ wird. Arbeitgeber können diese Aufgabe auch delegieren. §13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes macht dafür jedoch genaue Vorgaben: Nur zuverlässige und fachkundige Personen dürfen beauftragt werden und die Beauftragungen müssen schriftlich erfolgen.
2. Informieren Sie sich gründlich über mögliche Gefahrenquellen der Instandhaltung
Worauf Sie besonders achten müssen, steht in der Betriebs- oder Wartungsanleitung des Herstellers sowie in den Konstruktions- und Planungsunterlagen. Sorgen Sie dafür, dass diese Dokumente zentral an einem Ort gesammelt werden. Eventuell ist es sinnvoll, innerhalb der Abteilungen jeweils einen Info-Pool anzulegen. Zusätzlich müssen Sie sich über die Arbeitsverfahren informieren. Klären Sie mit den betreffenden Kollegen, welche Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe eingesetzt werden. Achten Sie besonders auf die Risiken durch Gefahrstoffe. Ganz wichtig sind Hinweise aus früheren Instandhaltungstätigkeiten. Suchen Sie auch dazu das Gespräch mit den Kollegen. Wichtige Informationen finden Sie auch in Schadensberichten, Revisionsprotokollen, Verschleißuntersuchungen und vielleicht vorhandenen vergleichbaren Gefährdungsbeurteilungen. Auch der betriebsspezifische Alarmplan kann bei der Gefährdungsbeurteilung weiterhelfen.
3. Sorgen Sie dafür, dass alle Beteiligten gut über die Instandhaltung informiert sind
Nach der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie die Instandhaltungsarbeiten gemeinsam mit den zuständigen Kollegen sorgfältig planen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss dafür gesorgt werden, dass alle erforderlichen Arbeits und Hilfsmittel bereitstehen. Sorgen Sie dafür, dass auch dafür die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Stimmen Sie gemeinsam mit allen Beteiligten Art und Umfang der Arbeiten ab. Kontrollieren Sie in einer Begehung des Arbeitsplatzes noch einmal die tatsächlichen Bedingungen. Legen Sie gemeinsam die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung fest und informieren Sie in einer Unterweisung alle Beteiligten.
4. Reagieren Sie flexibel
In der Unterweisung sollten Sie die Mitarbeiter auch auf unvorhergesehene Situationen vorbereiten. Denn es ist stets damit zu rechnen, dass unvorhersehbare Gefährdungen auftreten. Dann muss klar sein, dass die Instandhaltungsarbeiten sofort abgebrochen werden. Der Arbeitgeber oder die beauftragte Person muss informiert werden. Nur sie können und dürfen die Gefährdungsbeurteilung anpassen, erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen und alle Betroffenen informieren. Generell ist es wichtig, während der Arbeiten die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen stets zu kontrollieren.
5. Sorgen Sie mit klaren Regeln auch für Sicherheit beim Probelauf
Nach Abschluss der Arbeiten darf die instand gesetzte Maschine nicht sofort den Normalbetrieb aufnehmen. Erst muss mit einem Probelauf sichergestellt werden, dass sie in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand ist. Klären Sie vorab mit den Beteiligten, wie dabei die Sicherheit aller anwesenden Personen gewährleistet werden kann. Das erreichen Sie in der Regel durch Sicherheitsabstände oder die entsprechende Schutzausrüstung. Verständigen Sie sich unbedingt vor dem Test über sinnvolle Maßnahmen für den Fall einer Betriebsstörung. Wenn Sie diese Hinweise beachten, haben Sie sichere Rahmenbedingungen für diese wichtigen Arbeiten abseits der Routine geschaffen. Weitere Hinweise finden Sie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1112 – Instandhaltung. Sie wurden im vergangenen Jahr aktualisiert und im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 60 vom 14.10.2010 veröffentlicht.