Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben, Ausbildung und Arbeitgeber-Pflichten

Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben, Ausbildung und Arbeitgeber-Pflichten

Trotz zahlreicher Vorschriften für die Sicherheit von Mitarbeitern, können Sie Unfälle nie ausschließen. Deshalb sind Ersthelfer in Ihrem Betrieb essenziell.
Inhaltsverzeichnis

Welche Rolle und Aufgaben haben betriebliche Ersthelfer?

Ersthelfer sind bestimmte Personen im Betrieb, die bei einem Unfall die notwendigen Maßnahmen zur Ersten Hilfe leisten. Zu ihren Aufgaben gehören die Absicherung der Unfallstelle sowie die Absetzung des Notrufs. In der Verantwortung des Ersthelfers liegt die Erstversorgung der verunfallten Person bis das Rettungspersonal eintrifft. Er ist auch dafür zuständig, im Notfall alle relevanten Informationen an den Rettungsdienst weiterzugeben. Die verantwortliche Person sollte regelmäßig das Erste-Hilfe-Material im Unternehmen auf Vollständigkeit und Sauberkeit prüfen und jegliche Kontrollen dokumentieren.

Während der betriebliche Ersthelfer die Erstversorgung übernimmt, ist für die erweiterte Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ein Betriebssanitäter zuständig. Dieser beherrscht neben den grundlegenden Schritten auch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise den Einsatz von Sauerstoffbehandlungsgeräten. Der Betriebssanitäter benötigt eine spezielle Ausbildung und ist hauptberuflich tätig. Ersthelfer sind meist reguläre Mitarbeiter des Unternehmens, die im Notfall als Ersthelfer einspringen. Überschreitet ein Ersthelfer sein zulässiges Aufgabenfeld, indem er beispielsweise Medikamente verabreicht, macht er sich haftbar.

Gesetzliche Vorschriften: Wie viele Ersthelfern müssen eingestellt werden?

Die verpflichtende Anzahl an betrieblichen Ersthelfern im Unternehmen regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Wie viele Personen Sie brauchen, hängt maßgeblich von der Größe Ihres Betriebes ab. Laut § 26 der DGUV müssen Sie dafür sorgen, dass mindestens folgende Ersthelfer zur Verfügung stehen:

Bei 2-20 anwesenden VersichertenBei mehr als 20 Versicherten
ein Ersthelferin Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Versicherten

in sonstigen Betrieben: 10 %

in Kindertageseinrichtungen: ein Ersthelfer pro Kindergruppe

in Hochschulen: 10 % der Versicherten

Was sind die Arbeitgeberpflichten bezüglich der Ersthelfer?

Der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes legt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen dar. So müssen Sie als Arbeitgeber beispielsweise die Ersthelfer benennen und die übrigen Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzen. Sie sollten auch dafür sorgen, dass die Ersthelfer im Notfall ihrer Tätigkeit nachgehen können, indem Sie ausreichend Material zur Verfügung stellen. Sie sind verantwortlich dafür, ausreichend Ersthelfer auszubilden und diese regelmäßig fortbilden zu lassen.

Wie erfolgt die Ausbildung zum Ersthelfer?

Die Aufgabe des Unternehmens ist es, ausreichend betriebliche Ersthelfer zu beschäftigen. Üblicherweise wählen Sie diese unter den zur Verfügung stehenden Mitarbeitern aus. Hierbei sollten Sie natürlich erst Freiwillige als Ersthelfer einsetzen. Sie können aber auch Beschäftigte dazu verpflichten.

Ersthelfer dürfen grundsätzlich nur Personen sein, die eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben. Diese muss eine vom Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) ermächtigte Ausbildungsstelle durchführen. Eine abgeschlossene Ausbildung im Sanitäts- oder Rettungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens erlaubt ebenfalls den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer. 

Welche Ausbildungsstellen gibt es?

Hat bisher keine Ausbildung stattgefunden, kommen die ermächtigen Träger meist in den Betrieb und bieten die Ausbildungsseminare direkt bei Ihnen im Unternehmen an. Ausbildungsstellen sind zum Beispiel:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe

Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Die Erstausbildung ist ein Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten. Üblicherweise erfolgt dieser an einem Tag. Alternativ gibt es auch einen Ersthelfer-Kurs im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten, der sich über zwei Tage erstreckt. Die Ausbildung zum Ersthelfer deckt die folgenden Inhalte ab:

  • Eigenschutz und Absicherung von Unfällen
  • Kontaktaufnahme zu Verletzen
  • Überprüfung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf)
  • Hilfe bei Unfällen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung 
  • Wundversorgung
  • Einsatz des automatisierten externen Defibrillators (AED)
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Versorgung von Verbrennungen, Hitze- und Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen

Die Kursinhalte setzen sich aus einem Theorie- und einem Praxis-Teil zusammen. So wird die erforderliche medizinische Fachkenntnis nicht nur als Vortrag vermittelt. Die Teilnehmer können sie direkt in praktischen Übungsmöglichkeiten umsetzen. 

Nachdem ein Mitarbeiter den Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat, erhält er eine Teilnahmebestätigung. Diese muss er im Betrieb einreichen. Erst nach Eingang der Bestätigung, kann die Person als Ersthelfer im Unternehmen agieren. So behalten Sie auch die Übersicht, wann eine Fortbildung notwendig wird. 

Die Notwendigkeit von Fortbildungen

Um den Posten zu behalten, müssen Ersthelfer ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Eine Fortbildung muss spätestens nach zwei Jahren durch das sogenannte Erste-Hilfe-Training erfolgen. Das umfasst weitere neun Unterrichtseinheiten und ist verpflichtend. Bei Verlust der Bescheinigung haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, eine Zweitschrift anzufordern. Diese kann rückwirkend für die letzten drei Jahre ausgestellt werden.

Wenn Ihr Betrieb mit giftigen Stoffen und Substanzen arbeitet, kann neben der Fortbildung auch eine Weiterbildung nötig werden. Hier müssen sich die Ersthelfer weiteres Fachwissen zu Verletzungen mit Gefahrenstoffen aneignen. Das Weiterbildungsprogramm zur Ersten Hilfe ist in diesem Fall auf den Betrieb zugeschnitten. 

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung zum Ersthelfer im Betrieb übernehmen üblicherweise die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Fallen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Ausbildungsstelle an, tragen Sie diese als Arbeitgeber. Da die Schulungen aber oft vor Ort im Betrieb erfolgen, entfallen die Reisekosten in der Regel. Für die Zeit, in denen Lehrgänge stattfinden, müssen Sie die teilnehmenden Mitarbeiter freistellen. 

Welche Ausstattung für Erste-Hilfe-Einsätze ist erforderlich?

Damit der betriebliche Ersthelfer seiner Aufgabe im Notfall ordnungsgemäß nachgehen kann, müssen Sie im Betrieb eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu zählt beispielsweise Verbandsmaterial, das Sie zugänglich an einem Ort aufbewahren sollten, der dem Ersthelfer bekannt ist. Der Inhalt des Verbandkastens sowie die Größe sind durch DIN-Normen geregelt: 

In Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern genügt ein kleiner Betriebsverbandkasten (DIN 13157). 

Bei einer größeren Mitarbeiterzahl sollte Ihr Unternehmen mit einem großen Verbandskasten ausgestattet sein (DIN 13169).

Außerdem müssen Sie für ausreichend Meldeeinrichtungen für den Notruf sorgen, sodass der Ersthelfer schnellstmöglich Fachpersonal verständigen kann. Erste-Hilfe-Poster im Unternehmen können den Mitarbeitern helfen, das nächstmögliche Telefon oder Verbandsmaterialen zu finden. Bei mehr als 1.000 Angestellten ist es verpflichtend, dass Sie einen Erste-Hilfe-Raum mit mindestens 20 Quadratmeter einrichten. Dieser befindet sich bestenfalls im Erdgeschoss. So lässt er sich auch mit einem Rollstuhl oder einer Trage problemlos erreichen. 

Das Wichtigste in Kürze: Darauf sollten Sie bei Ersthelfern achten

Schon in kleinen Betrieben sind Ersthelfer verpflichtend, um die Erstversorgung von Verletzten sicherzustellen. Für einen reibungslosen Ablauf im Falle eines Notfalls, haben Sie als Arbeitgeber verschiedene Schutzpflichten, denen Sie nachkommen müssen. Neben der entsprechenden Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb, sind Sie auch für eine regelmäßige Auffrischung der Ersthelfer-Ausbildung verantwortlich. So können die Ersthelfer die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen und Menschenleben retten.