Scheck-Versand per Post: Ist das sicher?

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Versenden Sie ab und zu Schecks per Post? Dazu brauchen Sie weder ein teures Einschreiben noch einen Wertbrief aufzugeben. An einem eventuellen Verlust trifft Sie keine Mitschuld, nur weil Sie den Scheck mit einem normalen Brief versenden, hat der BGH schon vor Jahren in einem noch immer wichtigen Urteil entschieden (16.8.1998, Az: XI ZR 254/97). Einige Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie aber ergreifen, damit der Scheck nicht in falsche Hände gerät oder – falls doch – Sie nicht für den Verlust haften:

3 Tipps für den sicheren Scheck-Versand per Post

1. Scheck-Versand-Tipp: Verwenden Sie keinen Briefumschlag mit Sichtfenster

Wird ein Scheck dann gestohlen und durch einen Unbefugten eingelöst, müssen Sie zumindest für einen Teil des Schadens aufkommen. Ihnen wird dann nämlich ein Mitverschulden angelastet, weil der Scheck von außen erkennbar war.

2. Scheck-Versand-Tipp: Schreiben Sie „nur zur Verrechnung“ auf den Scheck

Damit verhindern Sie zwar nicht, dass ein Unberechtigter ihn stiehlt. Aber der Dieb kann ihn dann nicht gegen Bargeld einlösen. Er muss sich den Betrag auf seinem Konto gutschreiben lassen. Sollte das Geld nicht beim rechtmäßigen Empfänger angekommen sein, können Sie herausfinden, wem das Geld gutgeschrieben wurde – und gegen den vorgehen.

3. Scheck-Versand-Tipp: Verwenden Sie Order-Schecks

Am sichersten für den Scheck-Versand per Post sind Order-Schecks.Sie lauten – im Gegensatz zu Inhaber-Schecks – auf den Namen des Zahlungsempfängers. Die Bank löst einen solchen Scheck nur ein, wenn der Empfänger ihn zusätzlich auf der Rückseite unterschreibt.

Tipp: Vorsicht, wenn Sie selbst einen Order-Scheck erhalten! Unterschreiben Sie den und geht er Ihnen dann verloren, kann jeder Finder ihn einlösen! Ihre Unterschrift signalisiert der Bank, dass die Person, die den Scheck überbringt, Ihre Erlaubnis dazu hat. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie auf der Rückseite zusätzlich zu Ihrer Unterschrift noch ein „Indossament“ (= Übertragungsvermerk) schreiben, an wen das Geld gehen soll – und zwar an Sie selbst: „Nur zur Gutschrift auf mein Konto.“ oder an jemand anderen: „Für mich an die Order von (Name).“