Betriebliche Haftung bei Diebstahl: Wann?

Jeder misstraut jedem. Das ist die bittere Konsequenz, wenn Ihre Mitarbeiter in der eigenen Firma bestohlen werden. Doch es kommt noch schlimmer: Haben Sie als Geschäftsführer nichts dafür getan, um das private Eigentum Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, haftet Ihre Unternehmen sogar für den Verlust.
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Haftung: Ohne Verschulden passiert nichts

Keine Haftung ohne Verschulden! Das gilt auch für Sie als Geschäftsführer. Bei Diebstahl haften Sie oder ihr Unternehmen also nicht prinzipiell. Anders ist das nur, wenn für Sie als Geschäftsführer eine Handlungspflicht besteht, das Eigentum Ihrer Mitarbeiter vor fremdem Zugriff zu schützen. Tun Sie trotzdem nichts, kann Ihr Verschulden darin liegen, dass Sie nichts unternommen haben.

Nichts getan: Dann haften Sie für den Schaden

Beispiel: Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, während der Arbeit Schutzkleidung zu tragen. Daher ist ein Kleidungswechsel vor und nach der Arbeit erforderlich. In den Umkleideräumen hat jeder Mitarbeiter sein eigenes Fach, wo er seine persönliche Kleidung deponieren kann.

Folge: Vorsicht, Haftung! Fehlt etwas, müssen Sie Ihrem Mitarbeiter den Schaden, der ihm durch das Abhandenkommen persönlicher Sachen entsteht, ersetzen, wenn Sie keine verschließbaren Spinde zur Verfügung stellen. Das gilt jedenfalls für solche Wertsachen, die „zum täglichen Lebensbedarf “ gehören.

500 € und mehr können es schnell sein

Und das kann heutzutage richtig teuer werden! Denn die Hab – seligkeiten, die heutzutage jeder mit sich trägt, werden immer wertvoller. Werden Ihrem Mitarbeiter in der GmbH also z. B. sein Smartphone, seine Kreditkarte oder sein Portemonnaie gestohlen, kann der Schaden schnell 500 € und mehr betragen.

Mit diesem Muster reduzieren Sie Ihre Haftung, falls einer Ihrer Mitarbeiter bestohlen wird

„Meine Rolex ist geklaut!“, wenn Ihr Mitarbeiter mit diesen Worten in Ihr Geschäftsführerbüro tritt, ist es schon zu spät. Die Uhr ist weg, der Betriebsfrieden kaputt und jetzt steht auch noch die Frage nach der Haftung im Raum. Auch wenn weder Sie als Geschäftsführer noch Ihr Unternehmen für den Verlust von teuren Uhren oder Schmuck haften müssen: Diese Arbeitsanweisung hätte den Ärger verhindert.

Meine Empfehlung: Es geht noch besser! Nehmen Sie diese Regelung in die Arbeitsverträge Ihrer GmbH auf. Dann kann sich nachher kein Mitarbeiter darauf berufen, dass er davon nichts gewusst hat.

Bekanntmachung der Geschäftsführung

Betriebliche Haftung bei Diebstahl:

  1. Der Arbeitgeber übernimmt keine Haftung für private Gegenstände, die nicht zwingend oder mindestens regelmäßig mitgeführt werden und die nicht unmittelbar oder mittelbar für die zu erbringende Arbeitsleistung benötigt werden.
  2. Wir bitten darum, private Gegenstände des täglichen Gebrauchs (siehe Abs. 1) in den bereitstehenden Spinden bzw. Schreibtischen unter Verschluss zu halten.
  3. Keine Haftung wird für private Gegenstände übernommen, die in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen, von deren Einbringung in den Betrieb die Geschäftsführung nicht informiert wurde und mit denen der Arbeitgeber einem unverhältnismäßigen Haftungsrisiko ausgesetzt wird. Der Mitarbeiter verzichtet daher insbesondere auf das Mitbringen wertvoller persönlicher Gegenstände wie Schmuck oder Uhren sowie von Geldbeträgen am Arbeitsplatz in Höhe von mehr als 200 €, soweit der Arbeitgeber darüber nicht im Voraus informiert wurde.