Fremde Post nicht einfach wegwerfen

Wenn Sie fremde Briefe in Ihrem Briefkasten oder im Postfach Ihrer Firma finden, dürfen Sie diese nicht einfach wegwerfen. Sie machen sich unter Umständen sogar wegen Sachbeschädigung an fremdem Eigentum strafbar! Auf jeden Fall strafbar machen Sie sich, wenn Sie als unberechtigter Empfänger die nicht an Sie gerichtete Post vorsätzlich öffnen: Dann verstoßen Sie gegen das Briefgeheimnis! Gerade in der Urlaubs- und Weihnachtszeit landen Postsendungen immer wieder in falschen Briefkästen, da der zuständige Briefträger einen Vertreter hat, der das Zustellungsgebiet nicht so gut kennt. Was also tun mit der fehlerhaft adressierten Post? Schreiben Sie den Vermerk “Empfänger unbekannt” vorne auf den Briefumschlag und werfen Sie ihn in den nächsten Briefkasten. Sollte Ihnen die richtige Adresse bekannt sein, reicht ein Vermerk “weiterleiten an …”. In diesem Fall müssen Sie den Briefe nicht neu frankieren, auch wenn Sie ihn ins Ausland nachsenden.

R + V Versicherungen, http://www.ruv.de/infos/ratgeber/index.htm