Nach dem Jahresende machen Sie wie gewohnt die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt als Anlage zur Einkommensteuer-Erklärung. Ihren Gewinn bzw. Verlust, der sich aus der Anlage ergibt, übertragen Sie in die Anlage GSE (Einkünfte aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit).
Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gibt es beim Finanzamt einen amtlichen Vordruck. Diese "Anlage EÜR" müssen Sie jedoch nicht unbedingt verwenden, es kommt darauf an, wie hoch Ihre Einnahmen sind.
Formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kleinstunternehmer
Für Kleinstunternehmer reicht eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Liegen Ihre Betriebseinnahmen innerhalb eines Jahres bei maximal € 17.500,- einschließlich Umsatzsteuer, reicht eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Anlage zur Steuererklärung. Listen Sie einfach Ihre Einnahmen und Ausgaben auf und zählen diese zusammen. Handschriftlich, mit Excel oder einem Buchführungsprogramm - es ist alles möglich. Alternativ können Sie auch den amtlichen Vordruck zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden.
Wann müssen Sie den amtlichen Vordruck für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?
Übersteigen Ihre Betriebseinnahmen € 17.500,- einschließlich Umsatzsteuer, müssen Sie für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zwingend den amtlichen Vordruck "Anlage EÜR" zur Einkommenssteuer-Erklärung nutzen. Vielleicht hat der amtliche Vordruck zur EÜR für Sie sogar Vorteile. Die erforderlichen Positionen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden Ihnen vorgegeben, bei der formlosen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden schneller Positionen vergessen.
Bedenken Sie jedoch, dass das Finanzamt bei dem offiziellen EÜR-Vordruck automatisiert auswerten kann. Fehler und unplausible Angaben werden schneller erkannt - die Betriebsprüfung wartet.
Es gibt drei Möglichkeiten den Vordruck "Anlage EÜR" auszufüllen:
- handschriftlich
- mit einer Buchführungs-Software
- über das kostenlose Programm der Finanzverwaltung (www.elster.de). Mit Elster können Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung(EÜR) sogar elektronisch übermitteln.
Beachten Sie, dass der amtlichen Vordruck "Anlage EÜR" in jedem Jahr etwas anders aussieht. Das aktuell gültige amtliche Formular für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Sie benötigen weitere Informationen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Diese finden Sie im Handbuch für Selbstständige und Unternehmer.
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