Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) ist im Vergleich zur Bilanz, einfacher zu erstellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Regeln gibt. Wie sieht es beispielsweise mit den Betriebsausgaben in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) aus? Ist es Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) frei überlassen, ob und welche Positionen Sie bei den Betriebsausgaben zusammenfassen? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Betriebsausgaben für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) aufschlüsseln.
Es ist nicht erlaubt, Ihre Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) nach Belieben zusammenzufassen. Es ist richtig, dass Sie in Ihrer Buchführung oder in Ihrer Belegsammlung frei handhaben können. Das ist möglich, weil Sie nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung unterliegen. Dies trifft nur dann zu, wenn Sie bilanzieren.
Bilden Sie für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) Summen
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) und in Ihrer Anlage <link glossar begriff _blank>EÜR sollten Sie sich am Vordruck orientieren und für die vorgegebenen Positionen Summe bilden.
Es kommt immer wieder vor, dass in dem Vordruck zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) Betriebsausgaben stehen, die in dieser Art bei Ihnen nicht anfallen. Das könnten beispielsweise Personalkosten sein, die bei Ihnen nicht anfallen, weil Sie gar keine Mitarbeiter haben. In diesem Fall lassen Sie die Felder einfach leer.
Übrige Betriebsausgaben in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR)
Auf der anderen Seite kommen in Ihrer Buchführung vielleicht andere Betriebsausgaben vor, zu denen eine entsprechende Position im Vordruck Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR). Vorstellbar in diesem Bereich sind beispielsweise Kosten für den Druck eines Werbeprospekts oder das Eintrittsgeld für eine Fachmesse. Bilden Sie von diesen Kosten eine Summe von tragen Sie diese im Feld 183 als übrige Betriebsausgaben in Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) ein. Es ist nicht notwendig, dass Sie diese Betriebsausgaben für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (<link glossar begriff _blank>EÜR) näher aufschlüsseln, auch nicht auf einem separaten Beiblatt.
<link aktuelles tipp>Im nächsten Beitrag lesen Sie, wie Sie Abschreibungen in Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) behandeln.
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