Sie möchten Ihren Zahlungsausfall vermeiden, setzen Sie deshalb alle Hebel in Bewegung. Im sozialen Umfeld als zahlungsfaul zu erscheinen, finden die meisten Menschen peinlich. Überlegen Sie deshalb, ob Sie und Ihr Kunde gemeinsame Bekannte haben, z.B. im Sportverein. Sprechen Sie dort ganz offen über die Zahlungsmoral Ihres Schuldners, und bitten Sie die gemeinsamen Bekannten, Ihren Kunden auf die offene Rechnung anzusprechen.
In vielen Fällen wird Ihr Kunde endlich zahlen, und Sie können einen Zahlungsausfall vermeiden. Wenn Sie bei anderen Leuten über die Zahlungsmoral Ihrer Kunden sprechen, müssen Sie jedoch vorsichtig sein. Begehen Sie keine üble Nachrede, indem Sie Ihren Kunden bei gemeinsamen Bekannten schlecht machen. Bleiben Sie bei den Fakten und vor allem bei der Wahrheit.
Zahlungsausfall vermeiden: Zustellung der Mahnung per Gerichtsvollzieher
Eine weitere Möglichkeit, Ihren Zahlungsausfall vermeiden zu können, ist einen Gerichtsvollzieher als Boten zu schicken. So erhöhen Sie weiter den Druck und können vielleicht den Zahlungsausfall vermeiden. Schreiben Sie eine Mahnung, und lassen Sie diese von einem Gerichtsvollzieher übergeben. Das ist möglich, weil ein Gerichtsvollzieher nicht nur gerichtliche Dokumente zustellen darf, sondern auch außergerichtliche. Wahrscheinlich weiß das Ihr Kunde jedoch nicht, und er bekommt zunächst einen Schrecken. Außerdem ist der Besuch eines Gerichtsvollziehers peinlich, es könnte zu Gerede in der Nachbarschaft kommen.
Wenn Sie Ihre Mahnung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, haben Sie gleichzeitig einen Zustellungsnachweis. Der Kunde kann nicht mehr behaupten, er habe Ihre Rechnung, beziehungsweise Ihre Mahnung, nie erhalten.
Die Zustellung einer Mahnung durch einen Gerichtsvollzieher, um einen Zahlungsausfall vermeiden zu können, kostet eine Gebühr von 7,50 Euro zzgl. Auslagen. Zu den Auslagen zählen beispielsweise Kopier- oder Fahrtkosten. Sie beantragen die Zustellung bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in dem Amtsgericht, das für den Wohn- oder Geschäftssitz Ihres Schuldners zuständig ist. Sie können sich auch ganz einfach im Internet unter www.zustaendiges-gericht.de informieren.
Lesen Sie weiter in dieser Serie und erfahren Sie, welche weiteren Möglichkeiten Sie haben, den Druck zu erhöhen, um einen Zahlungsausfall vermeiden zu können.