Mit Wirkung vom 05.06.2003 wurden auch die Zinsen für alle neuen ERP-Förderkredite gesenkt. Nach dieser Entscheidung können Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen ihre Vorhaben noch zinsgünstiger umsetzen. Der ERP-Regelzinssatz wird um 0,25 %-Punkte gesenkt und beträgt damit zukünftig nominal in den neuen Ländern und Berlin 4,00 % (vorher 4,25 %), im übrigen Bundesgebiet 4,25 % (vorher 4,50 %), bei 100%iger Auszahlung. Besonders günstig sind weiterhin die Konditionen des ERP-Innovationsprogramms. Hier beträgt der Zins für die langfristige Kreditfinanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markt-einführung (einschließlich teilweiser Haftungsfreistellung) in den neuen Ländern und Berlin nominal nur 3,85 % (vorher 4,10 %), im übrigen Bundesgebiet 4,10 % (vorher 4,35 %), bei 100%iger Auszahlung. Kreditanträge werden von den jeweiligen Hausbanken entgegengenommen. Direkten Zugriff auf alle mit ERP-Mitteln geförderten Programme des Bundes und der Länder haben Sie direkt hier.