Gibt es einen neuen Mitarbeiter zum halben Preis? Die Agentur für Arbeit beteiligt sich in vielen Fällen an den Lohnkosten Ihrer Mitarbeiter. Teilweise bekommen Sie als Arbeitgeber eine Lohnkostenzuschuss, teilweise unterstützt die Agentur für Arbeit den Mitarbeiter selbst. Dieser Beitrag informiert darüber, was Sie beim Lohnkostenzuschuss beachten sollten.
Einen Lohnkostenzuschuss gibt es vor allem dann, wenn das Unternehmen noch jung ist oder wenn der zukünftige Arbeitnehmer schwer vermittelbar ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Lohnkostenzuschuss haben Sie jedoch nicht. Die Agentur für Arbeit bewilligt einen Lohnkostenzuschuss nach Ermessen und so lange ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
Der Lohnkostenzuschuss wird vom sogenannten berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt berechnet. Das bedeutet, dass der Lohnkostenzuschuss vom regelmäßigen Monatslohn oder –gehalt berechnet wird. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt.
Wo beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss?
Den Antrag für einen Lohnkostenzuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit stellen, und zwar bevor Sie den neuen Mitarbeiter eingestellt haben. Das ist ganz wichtig, denn wenn der Mitarbeiter schon für Sie arbeitet, können Sie den Lohnkostenzuschuss nicht mehr beantragen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Wohnsitz des Mitarbeiters liegt.
Beantragen Sie einen Lohnkostenzuschuss, sollten Sie die Angaben im Antrag richtig und vollständig ausfüllen. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie den erhaltenen Lohnkostenzuschuss zurückzahlen müssen und zudem ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.
Der Lohnkostenzuschuss fällt umso großzügiger aus, je schwerer der Bewerber vermittelbar ist. Sie sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass der Mitarbeiter für Ihren Betrieb eventuell nicht so gut geeignet ist, und Sie dessen Arbeit trotz Lohnkostenzuschuss teuer zu stehen kommt.
Vereinbaren Sie eine Einarbeitungszeit und prüfen Sie, ob der neue Mitarbeiter fachlich und menschlich zu Ihrem Unternehmen passt. Klappt die Zusammenarbeit nicht, sollten Sie keinen Arbeitsvertrag schließen und auf den Lohnkostenzuschuss verzichten.
Planen Sie die Einstellung Ihres Ehepartners oder eines anderen Angehörigen, können Sie ebenfalls einen Lohnkostenzuschuss beantragen. Die Förderkriterien müssen genauso erfüllt sein, und Sie müssen plausibel machen, dass es sich um eine normale Beschäftigung handelt.