Bei einem Kfz Leasing ist der Leasinggeber, also die Automobilfirma, der rechtliche Eigentümer. Damit Ihnen Ihr Fahrzeug beim Kfz Leasing steuerlich zugeordnet wird, müssen Sie der wirtschaftliche Eigentümer sind. Es gibt Verträge für Kfz Leasing, in denen der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer ist, aber auch solche, in denen es der Leasinggeber ist. Die Bedingungen zu kennen lohnt, denn eine steuerliche Zurechnung beim Leasinggeber ist für Sie vorteilhaft.
In diesem Fall sind Sie berechtigt, die Kfz Leasingraten direkt nach Zahlung als Betriebsausgabe abzuziehen. Anders sieht es aus, wenn Ihnen als Leasingnehmer das Fahrzeug zugerechnet wird. Das Kfz Leasing ist dann ähnlich einem Kauf mit Finanzierung. Das Fahrzeug ist Teil Ihres Anlagevermögens, und Sie schreiben es ab. Ihre Zahlungsverpflichtung beim Kfz Leasing gilt als Darlehen. Den Zinsanteil der Leasingraten können Sie als Betriebsausgabe abziehen.
Kfz Leasing: Was sind die Kriterien bei der steuerlichen Zuordnung
Ausschlaggebend sind die Risikoverteilung und das Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, diese wichtigen Begriffe im PKW Leasing zunächst zu erläutern:
Die Grundmietzeit ist die vereinbarte Vertragsdauer beim Kfz Leasing. Während dieser Zeit darf der Vertrag nicht gekündigt werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist beim Kfz Leasing die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs laut Abreibungstabelle, also 6 Jahre. Außerdem ist beim Kfz Leasing noch das Optionsrecht wichtig, das Ihnen gegebenenfalls die Rückgabe, eine Mietverlängerung oder einen Kauf bietet.
Welcher Zeitraum rechnet sich beim Kfz Leasing?
Zurück zum wirtschaftlichen Eigentümer: Bei einer Leasing-Zeit von 40 bis 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird das Fahrzeug in der Regel dem Leasinggeber zugeordnet. Die Leasingzeit beim PKW Leasing sollte also in einer Zeit zwischen 28,8 bis 64,8 Monaten liegen.
Es gibt noch Sonderregeln bei einer ungewöhnlichen Vertragsgestaltung. Darunter fallen beispielsweise besonders hohe Leasingraten, damit Sie das Fahrzeug am Ende zu einem Preis, der unter dem eigentlichen Wert liegt, übernehmen können.
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