Prozesskostenhilfe auch für Unternehmer

Unternehmern kann es schnell passieren, dass sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Während die Kosten bei einer außergerichtlichen Einigung meistens im Rahmen bleiben, können einige 1.000,- Euro zusammen kommen, wenn der Streit vor Gericht endet. Was tun, wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen? Unterstützung bietet Ihnen die Prozesskostenhilfe. Warum Sie auch als Unternehmer Prozesskostenhilfe bekommen können, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Nicht zahlende Kunden, unzufriedene Kunden, verärgerte Geschäftspartner – es gibt viele Gründe, warum Sie in einen Rechtsstreit geraten können. Es muss noch nicht mal Ihre Schuld sein, Kosten fallen für Sie dennoch an, insbesondere dann, wenn der Streit vor Gericht geht. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie zusätzlich auch die Kosten des Gegners tragen. Und wenn Sie gewinnen? Dann müssen Sie die Prozesskosten zunächst auslegen und bekommen diese erst nach Prozessende erstattet. Da schnell ein paar 1.000,- Euro anfallen können, kann so ein Prozess die Existenz vieler Kleinunternehmer bedrohen. Die Prozesskostenhilfe kann Sie unterstützen.

Obwohl für einen Gerichtsprozess hohe Kosten anfallen können, sollte Sie dies nicht davon abhalten, notfalls auch gerichtlich für Ihr Recht zu streiten. Haben Sie nicht genug Geld für einen solchen Prozess, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen, indem Sie bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Früher nannte man die Protestkostenhilfe auch Armenrecht. Heute handelt es sich bei der Prozesskostenhilfe längst nicht mehr nur um ein Recht für Arme.

Prozesskostenhilfe bei finanziellen Belastungen

Steht Ihrem Einkommen einiges an Belastung gegenüber, haben Sie ein Recht auf Prozesskostenhilfe. Eine hohe Belastung wären beispielsweise eine hohe Miete, ein Kredit, den Sie zurückzahlen müssen oder Unterhalt für Verwandte.

Bekommen Sie die Prozesskostenhilfe bewilligt, finanziert der Staat Ihre Rechtsanwaltkosten vor und übernimmt sie in bestimmten Fällen sogar für Sie. Prozesskostenhilfe können Sie nicht nur bei privaten Rechtsstreitigkeiten, sondern auch als Selbstständiger bekommen. Dazu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena. In dem Urteil stellen die Richter klar, dass an Selbstständige keine erhöhten Anforderungen bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gestellt werden dürfen.

Tipp: Rechtsschutzversicherung statt Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe bietet zwar Unterstützung, mehr Sicherheit haben Sie jedoch über eine Rechtschutzversicherung. Existiert bereits eine solche Versicherung für den Privatbereich, können Sie den Schutz auf Ihre selbstständige Tätigkeit ausdehnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsfachmann.

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