Viele Unternehmen beschränken ihren Handel längst nicht mehr auf Deutschland. Auch für kleine Unternehmen sind inzwischen Geschäftsbeziehungen über die Grenzen des eigenen Landes möglich. Viele zögern jedoch, weil es Zweifel gibt, ob und wie offene Forderungen gemahnt werden können. Das Eintreiben offener Forderungen aus dem EU-Ausland ist jetzt einfacher möglich. Mehr darüber lesen Sie in diesem Beitrag.
Viele Unternehmen betreiben schon Geschäftsbeziehungen in verschiedene EU-Länder. Vor allem der Internet-Handel unterstützt den europaweiten Handel. Dieser ist für jeden Unternehmer interessant, weil ein größeres Absatzgebiet in den meisten Fällen auch mehr Umsatz bedeutet.
Mehr Umsatz gibt es jedoch nur dann, wenn Ihre Kunden auch die offenen Forderungen bezahlen. Bisher war das Mahnen einer offenen Forderung schwierig, aber diese Hürde für den internationalen Geschäftsverkehr wurde nun aus dem Weg geräumt. Wollen Sie Forderungen gegen einen Kunden oder Geschäftspartner im EU-Ausland durchsetzen, gilt jetzt ein vereinfachtes Verfahren von Deutschland aus:
Standardisiertes Europäisches Mahnverfahren zum Eintreiben offener Forderungen
Haben Sie Forderungen gegen eine Person oder ein Unternehmen in einem EU-Ausland, können Sie jetzt mit Hilfe eines Standardformulars einen amtlichen Mahnbescheid für das betreffende Land beantragen. Das Formular können Sie direkt am Bildschirm Ihres PCs ausfüllen. Das Mahnverfahren wurde bewusst einfach gestaltet. Die meisten Angaben geben Sie als Code ein und brauchen deshalb weder Anwalt noch Übersetzer.
Legt der Angemahnte nicht innerhalb von 30 Tagen Einspruch ein, ist der Mahnbescheid vollstreckbar.
Klage bei Forderungen bis 2.000 Euro
Außerdem ist es möglich, Forderungen bis 2.000 Euro per Standardformular einzuklagen, falls der Mahnbescheid keine Wirkung erzielt. Sie brauchen für diese Klage bei Forderungen bis 2.000,- Euro weder einen Anwalt noch müssen Sie vor Gericht erscheinen.
Weitere Informationen sowie die Adressen der zuständigen Gerichte und die notwendigen Formulare für das Mahnverfahren und das Klageverfahren bei geringfügigen Forderungen finden Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil
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