Kauf nach Leasing – sind die Kosten sofort absetzbar?
Wenn Sie ein gebrauchtes Wirtschaftgut für Ihren Betrieb kaufen, müssen Sie es abschreiben, wenn es sich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Da der PC 500 Euro kostet, ist er kein geringwertiges Wirtschaftsgut.
Deshalb haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie schreiben für das laufende Jahr alle beweglichen, selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 150 bis 1.000 Euro in einem Sammelposten über 5 Jahre ab. Obwohl der Rechner bereits 3 Jahre alt ist, würde der Rechner in diesen Sammelposten fallen. Sie schreiben dann pro Jahr 100 Euro vom Kaufpreis ab. Daran ändert sich auch nicht, wenn der Computer kaputt gehen würde.
Alternativ bilden Sie für das laufende Jahr keinen Sammelposten. Dann setzen Sie Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto als GWG sofort ab, teurere Güter schreiben Sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.
In unserem Fall wäre dann Folgendes möglich:
Sie schätzen die verbleibende Nutzungsdauer auf ein Jahr. Dann schreiben Sie die 500 Euro über 12 Monate ab. Oder Sie sorgen dafür, dass der Computer doch noch zu einem geringwertigen Wirtschaftsgut wird. Verlängern Sie mit dem Leasing-Geber die Leasing-Laufzeit beispielsweise um 2 Monate, damit der Restkaufwert auf 410 Euro rutscht und Sie so den Betrag voll absetzen können.
Welche Variante für Sie die günstigste ist? Das können Sie nur entscheiden, indem Sie alle im laufenden Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter insgesamt betrachten.