Zuschuss für eine Investition im Osten
Vielleicht denken Sie über eine Investition in den neuen Bundesländern oder in Berlin nach. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss sichern. Der Zuschuss unterstützt Sie bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten Ihrer Investitionen. Die gesetzliche Grundlage liefert das Investitionszulagengesetz 2007. Der Zuschuss steht Ihnen für Investitionen zu, die Sie noch vor dem 01.01.2010 beginnen oder begonnen haben.
Bei kleineren Unternehmen liegt der Zuschuss bei 25% der Anschaffungs- und Herstellungskosten. In den Randgebieten Ostdeutschlands erhalten Sie sogar einen Zuschuss von 27,5%. In Berlin gelten besondere Bedingungen.
Einen Zuschuss beantragen können Betriebe aus folgenden Branchen:
- verarbeitendes Gewerbe
- Beherbergungsgewerbe
- Betriebe, die produktionsnahe Dienstleistungen erbringen (Ingenieurbüro, Werbeagentur, Datenverarbeitungsbetrieb)
Keinen Zuschuss gibt für die sogenannten sensiblen Sektoren wie Stahl oder Schiffbau.
Der Fiskus zahlt den Zuschuss, wenn es sich bei der Investition um eine Erstinvestition handelt. Begünstigt sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter oder neuer Gebäude.
Für kleine Unternehmen gilt, dass das Investitionsgut für mindestens drei Jahre Teil Ihres Anlagevermögens wird. Eine private Nutzung ist nur bis zu 10% erlaubt. Für Wirtschaftsgüter, die im Nettoanschaffungswert unter 410 Euro liegen, Kraftfahrzeuge sowie Luftfahrzeuge gibt es keinen Zuschuss.
Ihr Zuschuss und die Steuern
Beachten Sie, dass eine Investitionszulage nicht zu Ihren Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gehört. Der Zuschuss mindert auch nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Den Zuschuss für eine Investition im Osten beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach Abschluss des Jahres, in dem Sie die Investition beendet haben. Das Antragsformular für den Zuschuss und weitere Auskünfte gibt es bei Ihrem Finanzamt.