Für Kinder kassieren Sie extra Zuschüsse, denn Sie können sich über eine Gutschrift der Kinderzulage auf Ihrem Sparkonto freuen. Seit 2008 sind das 184 Euro pro Jahr und Kind, für ein Kind, das nach 2007 geboren wurde, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 300 Euro.
Die staatlichen Zuschüsse heben die Nachteile der „Riester“-Rente in vielen Fällen auf: Das Geld, dass Sie einmal in den „Riester“-Vertrag einzahlen, liegt bis zur Rente fest. Mit einem Teil des Angesparten dürfen Sie jedoch privates Wohneigentum finanzieren. Im Falle eines frühen Todes, kann der Vertrag höchstens auf einen „Riester“-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Eventuelle Erben müssen die Zuschüsse und die Steuervorteile an den Staat zurückzahlen.
Zuschüsse zur Rente gibt es auch für Selbstständige
Die Rückzahlung der Zuschüsse können Sie nicht vermeiden, auch wenn Ihr Hauptwohnsitz später im Ausland liegt. Akzeptieren Sie diese Nachteile, können Sie als Selbstständiger einen „Riester“-Vertrag mit Zuschüssen vom Staat abschließen, wenn Sie selbst in der gesetzlichen Renteversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen beispielsweise Ich-AGler, Handwerker, Landwirte, freie Journalisten oder nebenberufliche Selbstständige.
Ebenso Anrecht haben Sie, wenn Ihr/e Ehepartner/in rentenversicherungspflichtig ist und einen eigenen „Riester“-Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass Ihr Partner als Angestellter oder 400-€-Kraft arbeitet. Die 400-€-Kraft muss auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet haben.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.vorsorgedurchblick.de, Risterrente.
Der nächste Tipp informiert Sie über Zuschüsse zu Lohnkosten.
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