In manchen Fällen zahlt die Arbeitsagentur auch Zuschüsse für Selbstständige. Es geht darum, Sie beim Aufbau Ihres Unternehmens zu unterstützen, so dass die Zuschüsse Arbeitslosengeld I und II ersetzen, bzw. Sie darauf verzichten können.
Als Selbstständiger können Sie verschiedene Zuschüsse nutzen:
Zuschüsse zur Gründung (Gründungszuschuss): Falls Sie noch nicht selbstständig sind, aber eine Gründung planen, sollten Sie diesen Zuschuss auf jeden Fall beantragen. Berechtig sind Arbeitslose, die noch mindestens 3 Monate Anrecht auf Arbeitslosengeld I haben. Durch eine hauptberufliche, selbstständige Tätigkeit soll die Arbeitslosigkeit beendet werden. Die durchdachte Vorstellung Ihrer Geschäftsidee, ein Businessplan und die positive Stellungnahme eines Experten sind zusätzlich erforderlich.
Sie bekommen dann das zuletzt gezahlte Arbeitslosengeld I plus einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zunächst für 9 Monate. Zuschüsse für weitere 6 Monate sind später möglich.
ALG II für Selbstständige: Selbst wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig sind, können Sie als hilfsbedürftigter Freiberufler oder Gewerbetreibender Arbeitslosengeld II beziehen. Fast 10% der kleinen Unternehmer haben nach offiziellen Angaben schon Arbeitslosengeld II beantragt und über ein Drittel ist auch berechtigt. Sie bekommen Zuschüsse, wenn keine Partner oder Angehöriger für Sie aufkommen müssen, Sie kein Vermögen haben und zuwenig Geld für Ihren Grundbedarf übrig bleibt. Falls Sie wenig Geld erwirtschaften, lassen Sie sich bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur über Zuschüsse beraten.
Zuschüsse zur Krankenversicherung: Falls Sie allein durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in die Bedürftigkeit rutschen, können Sie auf Antrag dazu Zuschüsse beantragen. ALG II als Zuschuss fällt dann weg. Das kann für Sie einfacher und günstiger sein.
Insgesamt sollten Sie auf Zuschüsse nicht verzichten, auch wenn der Gang zu den Behörden manchmal lästig ist. Zuschüsse stehen Ihnen zu und vereinfachen es , den Lebensunterhalt zu finanzieren.