Warum Leasing nicht gleich Leasing ist
Alle Leasing-Verträge sind eine Art von Mietverträgen, denn es gibt kein besonders Leasing-Recht. In erster Linie ist bei einem Leasing-Vertrag – wie bei jedem anderen Vertrag auch – entscheidend, was Sie vereinbaren. Kommt es zu einem Streit zwischen Ihnen und dem Leasing-Geber, gelten die grundsätzlichen Bedingungen für Mietverträge, die im BGB verankert sind. Das Verbraucherkreditgesetz kommt beispielsweise zum Tragen.
Kaufen oder Leasen?
Das sind die Unterschiede! Der wichtigste Unterschied zwischen Kauf und Leasing ist der, dass Sie mit dem Abschluss des Leasing-Vertrags lediglich ein Nutzungsrecht für das Wirtschaftsgut erhalten. Sie werden kein Eigentümer. Eigentümer bleibt beim Leasing immer der Leasing-Geber.
Was Sie leasen können
Bekannt ist Leasing vor allem im Automobilbereich. Generell ist Leasing jedoch für (fast) alles möglich, was sich auf dem Markt beschaffen lässt: Maschinen, EDV-Anlagen, Software oder Telefone. Es ist sogar möglich, Betriebsgebäude zu leasen. Leasing wird als alternative Finanzierungsmöglichkeit immer beliebter – deshalb erweitern Leasing-Geber zunehmend ihr Angebot. Sie beschaffen, stellen her, lassen anfertigen, um es Kunden gegen Zahlung der Leasing-Gebühr zu überlassen.
Besonderheiten beim Vertrag
Alles richtet sich beim Leasing nach dem Vertrag. Da es unterschiedliche Varianten gibt, bitte ganz genau hinschauen. Der Vertrag regelt auch, ob Sie als Leasing-Nehmer das Gut nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die man auch Grundmietzeit nennt, zurückgeben oder kaufen können bzw. müssen. In diesem Punkt unterscheiden sich die Verträge gewaltig. Wenn Sie sich dabei auf eine für Sie ungünstige Variante einlassen, kann Leasing für Sie teuer werden.
Tipp: Steuerlich ist die Vertragslaufzeit wichtig. Rechnen Sie die unterschiedlichen Varianten auf jeden Fall durch.