Treffen Sie bereits vertraglich folgende Vereinbarungen, mindern Sie die Gefahr des Zahlungsausfalls:
1. Zahlungsausfall durch Eigentumsvorbehalt einschränken
Der Eigentumsvorbehalt ist das am weitesten verbreitete und einfachste Sicherungsmittel vor dem Zahlungsausfall. Vereinbaren Sie Eigentumsvorbehalt, wenn Ihr Kunde eine Sache erhält, die bei Lieferung noch nicht vollständig bezahlt ist. Das trifft zu, wenn Sie eine Sache gegen Rechnung liefern, wenn Sie Scheck oder Kreditkarte akzeptieren oder wenn Sie dem Kunden Ratenzahlung gewähren.
Beim Eigentumsvorbehalt unterscheidet man zwischen einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Beim einfachen Eigentumsvorbehalt bleiben Sie Eigentümer einer Ware bis der Kaufpreis gezahlt ist. Zahlt der Kunde nicht, können Sie die Kaufsache zurückverlangen. Das gilt auch, wenn der Kunde insolvent wird.
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt haben Sie auch noch Rechte, wenn Ihr Kunde eine Sache weiterverkauft oder weiterverarbeitet hat. Zahlt der Kunde nicht, können Sie vom Vertrag mit ihm zurücktreten und statt Ihres Geldes die Sache zurückverlangen. Ist dies nicht mehr möglich, weil die Sache bereits verkauft ist, können Sie direkt gegen den Abkäufer vorgehen, wenn dieser noch nicht bezahlt hat. Hat er bereits bezahlt, haben Sie wie beim einfachen Eigentumsvorbehalt Ansprüche gegen Ihren Kunden. Wurde das Eigentum bereits verarbeitet oder eingebaut, stehen Ihnen sämtliche Rechte aus dem Miteigentum zu. Sie haben Anspruch auf einen Teil des Erlöses.
2. Zahlungsausfall durch Vorkasse reduzieren
Ihr Kunde zahlt bevor Sie mit Ihrer Leistung beginnen. So müssen Sie Ihrem Geld nicht "hinterherlaufen". Allerdings ist schwierig, Kunden von der Vorkasse zu überzeugen. Argumentieren Sie damit, dass Sie erhebliche Vorleistungen erbringen müssen, um den Auftrag ausführen zu können. Nur durch Vorkasse können Sie Ihr eigenes Risiko begrenzen.
3. Zahlungsausfall durch Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen mindern
Bei Abschlagszahlungen bekommen Sie bereits Geld für bestimmte Teilleistungen. Abschlagszahlungen und Teilzahlungen bieten sich besonders bei längerfristigen Projekten an.
4. Zahlungsausfall durch Pfandrecht begrenzen
Um Ihre Forderungen zu sichern, können Sie ein Pfandrecht über eine Sache mit Ihrem Kunden vereinbaren. Kann der Kunde nicht zahlen, dürfen Sie die Sache verwerten. Das Pfandrecht verlangt allerdings ein aktives Entgegenkommen Ihres Kunden. Ein Pfandrecht können Sie in der Regel nur dann durchsetzen, wenn Ihr Kunde das Angebot unbedingt haben möchte, aber keine Vorkasse leisten will.
5. Zahlungsausfall durch Sicherungsübereignung einschränken
Sie können einen Gegenstand zur Sicherung übereignen lassen. Vereinbaren Sie vertraglich, dass
- Ihr Kunde Ihnen eine bewegliche Sachen übereignet und übergibt,
- Sie die Sache nur verwerten dürfen, wenn der Sicherungsgeber Ihre Forderung nicht begleicht und
- Sie die Sache zurückgeben müssen, wenn der Kunde vollständig gezahlt hat.
Weitere Tipps, wie Sie sich Ihre Zahlungsfähigkeit sichern, lesen Sie im Newsletter Selbstständig heute.
"Selbstständig heute" ist der Beraterbrief für Ihren unternehmerischen Erfolg. Mit diesem monatlichen Newsletter gewinnen Sie in nur 15 Minuten pro Monat mehr Sicherheit für alle Entscheidungen, die Sie als Selbstständiger treffen müssen und sind zu jeder Zeit bestens informiert. Jetzt kostenlos testen.