Möglichkeiten um das Eigenkapital des Betriebs zu stärken
Stille Gesellschaft
Ein stiller Gesellschafter hat ein reines Zinsinteresse, er will "nur" an Ihrem Gewinn beteiligt werden. Vielleicht will er sein Geld auch aus persönlichem Interesse in Ihren Betrieb investieren. Mitspracherecht fordert ein stiller Gesellschafter in der Regel nicht. Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft im Handelsgesetzbuch. Die Vertragsgestaltung ist relativ offen, Sie können die Beteiligung auch zeitlich befristen. Es ist nicht notwendig, dass Sie zum Notar gehen.
Achtung: Ihr Eigenkapital stärken Sie nur dann wirklich, wenn der stille Gesellschafter auch am Verlust beteiligt ist. Dies können Sie vertraglich regeln. Allerdings wird dann für manche Personen die stille Gesellschaft uninteressant, z. B. für Ihre Mitarbeiter.
Mitgesellschafter
Anders als der stille Gesellschafter möchte ein Gesellschafter auch nach außen Miteigentümer werden und Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters hat also für Sie und Ihr Unternehmen weitreichende Folgen, die Sie sorgfältig überdenken sollten. Möchten Sie einen Mitgesellschafter aufnehmen, müssen Sie mindestens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, in der Regel aber eine GmbH mit den bekannten, eher anspruchsvollen, Anforderungen. Notwendig sind beispielsweise ein Notarvertrag, die Bestellung eines Geschäftsführers, die Anmeldung im Handelsregister usw. Dem neuen Gesellschafter gehört Ihr Unternehmen künftig entsprechend seinem Anteil mit. Sie müssen sich damit abfinden, dass zukünftig ein gleichberechtigter Partner mit Ihnen am Tisch sitzt.
Genussrechtskapital
Genussrechte sind vergleichbar mit der stillen Gesellschaft. Inhaber von Genussrechtskapital haben gewinnabhängige Gläubigerrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte. Im Klartext bedeutet dies: Ein Inhaber von Genussrechten hat Anspruch darauf, an Ihrem Gewinn beteiligt zu werden, er darf Ihnen jedoch nicht in die Betriebsführung reinreden. Für kleinere Unternehmen sind Genussrechte als Weg zur Kapitalbeschaffung vorteilhaft:
- die Rechtsform des Betriebs bleibt unverändert
- niemand redet Ihnen rein oder will über Sie bestimmen
- die Abwicklung erfolgt schnell, einfach und kostengünstig
- eine aufwendige Unternehmensbewertung ist nicht erforderlich
Sie sehen: Es gibt unterschiedliche Wege, das Eigenkapital zu erhöhen. Es kostet zwar manchmal ein bisschen Überwindung, mögliche Kapitalgeber anzusprechen - dies ist jedoch durchaus legitim und häufig die einzige Möglichkeit, die Existenz des Unternehmens langfristig zu sichern.
Tipp: Eine höhere Eigenkapitalquote bringt Ihnen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der Bank und ist deshalb für jeden Unternehmer interessant.