In vielen Unternehmen kommt es vor, dass Mitarbeiter Aufgaben erledigen, die ursprünglich nicht zum eigenen Tätigkeitsbereich gehören.
Einige Beispiele:
- Die Verkäuferin in einem Lebensmittelgeschäft muss ständig ihren Arbeitsplatz verlassen, um neue Ware aus dem Kühlraum zu holen.
- Der Bäcker reinigt seine Kuchenbleche selbst, eine zeitaufwendige Aufgabe.
- In einem mittelständischen Metallunternehmen verbringt der Betriebsschlosser so ganz nebenbei wöchentlich mehrere Stunden damit, die Halle zu fegen.
Das muss jedoch nicht sein, denn der Beschäftigungszuschuss unterstützt Sie dabei, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, die genau diese Aufgaben übernehmen können.
Voraussetzungen für den Beschäftigungszuschuss
Sie können den Beschäftigungszuschuss bekommen, wenn Sie Arbeitnehmer einstellen, die
- zuvor Arbeitslosengeld II erhalten haben
- länger als ein Jahr arbeitslos sind
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- die auf Grund einer begrenzten Leistungsfähigkeit ohne diese Förderung langfristig keine Chancen haben, einen Arbeitsplatz zu finden.
Wie hoch ist der Beschäftigungszuschuss?
Der Beschäftigungszuschuss kann bis zu 75 Prozent des Bruttolohns betragen. Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitsnehmer. Berücksichtigt werden kann der tariflichen Lohn oder das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche Gehalt. Der Beschäftigungszuschuss fördert auch Einmalzahlungen und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Unberücksichtigt bleibt beim Beschäftigungszuschuss der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Wie lange kann man die Beschäftigungszuschuss in Anspruch nehmen?
Der Beschäftigungszuschuss wird zunächst nur für die Dauer von bis zu zwei Jahren gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch im Anschluss eine dauerhafte Förderung möglich, wenn beispielsweise der eingestellte Arbeitnehmer ohne den Beschäftigungszuschuss unverändert keine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat.
Beantragen können Sie dem Beschäftigungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit.
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