Auf Grund der allgemein schlechten Wirtschaftslage steht in vielen Unternehmen Kurzarbeit an. Diese Nichtbeschäftigung können Sie für Ihre Mitarbeiter positiv gestalten, indem Sie Weiterbildungen anbieten. Weiterbildungen sind eine Investition in die Zukunft, Sie können Kündigungen vermeiden und Arbeitsplätze im Unternehmen sichern. Zur Finanzierung der Fortbildungen gibt es sogar Zuschüsse.
Voraussetzungen für die Zuschüsse
Zuschüsse für die Weiterbildung gibt es nach dem SGB III während des Bezuges von Kurzarbeitergeld unter folgenden Voraussetzungen:
Sie bekommen Zuschüsse, wenn ein Mitarbeiter gering qualifiziert ist, also keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Ein Arbeitnehmer gilt auch als gering qualifiziert, wenn er zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren für Sie an- oder ungelernte Arbeit verrichtet und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Möchten Sie Zuschüsse für Ihre Mitarbeiter beantragen, muss die Weiterbildung während der betriebsüblichen Arbeitszeiten stattfinden.
Die Dauer der Weiterbildung sollte möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Zuschüsse gibt es nur dann, wenn sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Die Zuschüsse sollen den Mitarbeiter fördern. Deshalb sollte die Weiterbildung die Kompetenz der Mitarbeiter für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen.
Erfüllen Ihre Mitarbeiter die Voraussetzungen? Dann lassen Sie Ihre Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Weiterbildung bezüglich der Fortbildung beraten. Dann können Sie Zuschüsse beantragen, die Bundesagentur für Arbeit erstattet Ihnen die notwendigen Lehrgangskosten. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, wie beispielsweise Fahrtkosten.
Ihre Mitarbeiter bekommen für die Förderung einen Bildungsgutschein und können unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Zuschüsse von anderen Stellen
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen nicht? Zuschüsse zur Qualifizierung der Mitarbeiter während des Bezugs von Kurzarbeitergeld gibt es gegebenenfalls auch aus dem Europäischen Sozialfonds. Lassen Sie sich über diese Zuschüsse und die genauen Fördermodalitäten bei Ihrem Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur für Arbeit beraten.
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