Dass ESF-Mikrodarlehen bietet Existenzgründern in Sachsen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel. Gründer können das Mikrodarlehen vor bzw. in den ersten drei Jahren nach Geschäftsausnahme direkt bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Das Mikrodarlehen unterstützt die Gründer mit maximal 20.000,- Euro. Möchten Sie das Mikrodarlehen beantragen, müssen Sie für Ihr Vorhaben mindestens einen Eigenanteil von 20 Prozent aufbringen. Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu fünf Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.
Es ist möglich, dass Sie das Mikrodarlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren. Allerdings ist das Startgeld der KfW Mittelstandsbank sowie das Darlehensprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der Sächsischen Aufbaubank ausgenommen.
Wie Sie das Mikrodarlehen beantragen
Ähnlich wie bei einem normalen Kreditantrag benötigen Sie auch für Darlehen aus Förderprogrammen bestimmt Unterlagen.
Möchten Sie das ESF-Mikordarlehen beantragen, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept erstellen. Die Mindestanforderungen dafür entnehmen Sie bitte dem Vordruck, den Sie im Internet auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank unter "erforderlichen Unterlagen" herunterladen können.
Zusätzlich benötigen Sie eine fachkundige Stellungsnahme zu Ihrem Unternehmenskonzept. Eine fachkundige Stellungsnahme ist möglich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die berufsständische Kammer oder der Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll.
Gibt die fachkundige Stellung Ihnen positives Feedback, können Sie Ihren Förderantrag für das Mikrodarlehen direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren wollen. Haben Sie die Zustimmung für das Mikrodarlehen können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Denken Sie daran, dass bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe als Begin zählt.
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