KfW und Kammern geben Zuschüsse, damit Sie Beratungsangebote nutzen können. Zum einen gibt es Zuschüsse zum "Runden Tisch" - hier werden mit einem Unternehmensberater Maßnahmen zur Überwindung der finanziellen Krise besprochen. Zum anderen unterstützen Zuschüsse, die erarbeiteten Maßnahmen mit der anschließenden "Turn around-Beratung" umzusetzen.
Zuschüsse für den "Runden Tisch"
Ein speziell geschulter Unternehmensberater analysiert die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Am "Runden Tisch" sitzen Banken und Gläubiger, der Unternehmensberater tritt als Vermittler auf. Ziel der Beratung ist die Analyse der Schwachstellen sowie ein Konzept, die Krise zu überwinden. Für die Betreuung, die bis zu 10 Tagen laufen kann, gibt es Zuschüsse, die Beratungskosten werden von der KfW übernommen. Der Unternehmer muss lediglich für die darauf entfallende Umsatzsteuer sowie die Fahrtkostenpauschale von EUR 0,30 pro Kilometer für die Anfahrt des Beraters bezahlen.
Bei Interesse können Sie die Zuschüsse bei der örtlichen Kammer beantragen. Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie benötigen.
Zuschüsse für die "Turn around-Beratung"
Haben Sie gemeinsam mit einem Unternehmensberater, z.B. beim "Runden Tisch", Schwachstellen analysiert, können Sie vorgeschlagene Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe einer "Turn around-Beratung" umsetzen. Für die "Turn around-Beratung" gibt es ebenfalls Zuschüsse. Diese beantragen Sie auch bei der IHK oder den Handwerkskammern.
Wichtig: Zuschüsse gibt es nur, wenn die Schwachstellenanalyse zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als acht Wochen ist.
Bekommen Sie eine Zusage für die Zuschüsse in Form einer Beratungsförderung, schließen Sie einen Vertrag mit einem Unternehmensberater ab. Achten Sie darauf, dass der Unternehmensberater von der KfW akkreditiert ist. Dann erhalten Sie für dessen Honorar Zuschüsse. Gefördert wird ein Netto-Honorar von maximal EUR 8.000,-.
Zuschüsse gibt es
- bis zu 75 Prozent in Ostdeutschland und der Region Lüneburg.
- bis zu 50 Prozent in Westdeutschland.
Zuschüsse erhalten Sie nur dann, wenn Ihr Unternehmen noch sanierungsfähig ist. Sie bekommen also keine Zuschüsse, wenn Ihr Unternehmen insolvenzreif ist oder bereits einen Insolvenz-Antrag gestellt hat. Zudem muss Ihr Unternehmen für die Zuschüsse ein kleines oder mittelständisches Unternehmen sein.
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