Doch Vorsicht: Unabhängig von der Betriebsgröße setzt der Fiskus Betriebsprüfungen auch gezielt ein, um auffällige Sachverhalte zu überprüfen. Wenn in Ihrem Unternehmen folgende Gegebenheiten zutreffen, ist eine Betriebsprüfung in naher Zukunft wahrscheinlich:
1. Finanzamt beanstandet mehrfach Steuererklärung
Sind Sie bereits wegen verspäteter oder unvollständiger Abgaben von Steuererklärungen aufgefallen? Vielleicht sogar nicht nur einmal, sondern mehrfach? Dann haben Sie eine Betriebsprüfung regelrecht provoziert.
Muss das Finanzamt häufig nachfragen oder zusätzliche Unterlagen anfordern, deutet dies auch darauf hin, dass die Finanzbeamten skeptisch sind und bestimmte Sachverhalte bald in einer Betriebsprüfung klären möchten.
2. Stark schwankender Gewinn
Normalerweise entwickelt sich Umsatz und Gewinn ungefähr gleichmäßig. Bemerkt das Finanzamt, dass der Umsatz zwar stetig steigt, dafür jedoch der Gewinn extrem schwankt, wird die Betriebsprüfung sehr wahrscheinlich.
3. Umsatz oder Gewinn weichen vom Branchendurchschnitt ab
Die Ergebnisse aus anderen Betriebsprüfungen bilden die Grundlage für eine so genannte Richtsatzsammlung. Dort werden der durchschnittliche Gewinn und der Umsatz verschiedener Branchen erfasst. Weichen Ihre Ergebnisse deutlich von denen in der Richtsatzsammlung ab, wird die Betriebsprüfung wahrscheinlich.
4. Sie hatten hohe Einlagen und Entnahmen bei nur geringem Privatvermögen
Trennung beruflich und privat - die gibt es für das Finanzamt nicht wirklich. Wenn Sie teure Gegenstände in Ihr Unternehmen einbringen oder aus diesem ins Privatvermögen überführen, sollte Ihre finanzielle Situation das auch erlauben. Tut sie dies nicht, könnte das Finanzamt vermuten, Sie hätten Einnahmen nicht angegeben - ein Anlass für eine Betriebsprüfung.
5. Änderung der Rechtsform
Ein beliebter Anlass für eine Betriebsprüfung ist die Änderung der Unternehmensrechtsform. Mit dieser Betriebsprüfung soll untersucht werden, ob mit dem Rechtsformwechsel Vermögen oder Einnahmen verschleiert wurden.
Am besten immer vorbereitet sein, dann kann Ihnen kein Betriebsprüfer etwas wollen.
Weitere Tipps rund um das Thema Betriebsprüfung lesen Sie auch im "Handbuch für Selbstständige und Unternehmer".
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