Die Zahlungsmoral war noch nie so schlecht wie gegenwärtig. Hohe Außenstände gefährden die Liquidität. Das trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem entsteht für das Eintreiben der offenen Forderungen ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Einen gewissen Ausgleich bieten die Verzugszinsen. Seit 01.07.2005 gilt ein höherer Basiszins. Er ist auf 1,17% gestiegen (bisher 1,21%).
Die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen hängt vom Basiszinssatz ab. Dieser ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres und orientiert sich am Zinssatz für langfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Wenn Ihr Vertragspartner ein Verbraucher ist, liegt der gesetzliche Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, seit 01.07.2005 also bei 6,17% p.a.. Bei Geschäften mit Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder etwa auch mit dem Staat, erhöht sich der gesetzliche Verzugszins auf 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Damit beträgt der gesetzliche Verzugszins in diesem Bereich seit Anfang Januar 9,17%.