Als Unternehmer haben Sie ständig das Finanzamt im Nacken. Manch ein Unternehmer soll sogar Alpträume haben, in denen ein Betriebsprüfer des Finanzamtes, mit Nickelbrille, Aktentasche in der rechten Hand und strengem Blick der plötzlich vor der Tür steht, vorkommt. Kein Wunder, wenn man bedenkt, welche Hetzjagd der Staat und die Medien gerade auf Steuersünder veranstalten.
Dabei finden Betriebsprüfungen gar nicht so häufig statt, wie Sie gleich sehen werden. Die Häufigkeit der Betriebsprüfung wird vom Finanzministerium alle 2 Jahre festgesetzt.
Jährlich finden rund 116.000 Betriebsprüfungen statt. Damit liegt die Häufigkeit der Betriebsprüfung gerade einmal bei 3,87 %, wenn man 3 Millionen Unternehmen in Deutschland zugrunde legt.
Die Häufigkeit der Betriebsprüfung richtet sich nach Ihrem Umsatz und Gewinn
In welche Betriebsgrößenklasse Sie fallen richtet sich nach Ihrer Betriebsart, Ihren Umsatz und Ihrem steuerlichen Gewinn.
Welche Häufigkeit der Betriebsprüfung der Staat für Ihr Unternehmen vorsieht, können Sie der Größenklassen Betriebsprüfung entnehmen, die seit 2007 gültig ist:
Betriebsart Merkmal* Großbetrieb Mittelbetrieb Kleinbetrieb**
Häufigkeit der
Betriebsprüfung alle 3 Jahre alle 5-10 Jahre alle 30 Jahre
Handelsbetriebe
Umsatz 6.500.000 € 800.000 € 155.000 €
Steuerlicher
Gewinn 250.000 € 50.000 € 32.000 €
Fertigungsbetriebe
Umsatz 3.700.000 € 450.000 € 155.000 €
Steuerlicher
Gewinn 220.000 € 50.000 € 32.000 €
freie Berufe
Umsatz 3.900.000 € 735.000 € 155.000 €
Steuerlicher
Gewinn 500.000 € 115.000 € 32.000 €
andere
Leistungsbetriebe
Umsatz 4.900.000 € 660.000 € 155.000 €
Steuerlicher
Gewinn 280.000 € 55.000 € 32.000 €
*Entscheidend für die Einteilung Ihres Unternehmens in eine Größenklasse, ist der jeweils höhere Wert von Umsatz und Gewinn.
** Liegen Ihr Umsatz und Gewinn darunter, werden Sie als Kleinstbetrieb eingestuft.
Über die Häufigkeit der Betriebsprüfung informiert Sie ausführlich das Handbuch für Selbstständige und Unternehmer. Es nimmt Ihnen die Angst vor der nächsten Betriebsprüfung und sagt Ihnen, was Betriebsprüfer dürfen und was nicht.
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Trotz Skandale über Steuerhinterziehung: Die Häufigkeit der Betriebsprüfung wird für Sie nicht zunehmen!
Ein Beispiel:
Sie haben einen Fertigungsbetrieb. Ihr Umsatz beträgt 400.000 €. Ihr Steuerlicher Gewinn beträgt 65.000 €.
Vom Umsatz her, würde Sie das Finanzamt zum Kleinbetrieb zählen. Aber da Ihr Steuerlicher Gewinn über 50.000 € liegt, zählt Sie das Finanzamt den Mittelbetrieben zu.
Das bedeutet für Sie: Die Häufigkeit der Betriebsprüfung liegt bei Ihrem Unternehmen alle 5-10 Jahre.
Das Handbuch für Selbstständige und Unternehmer informiert Sie auch umgehend, wenn es Änderungen in der Häufigkeit der Betriebsprüfung gibt.
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Sie sehen, Sie können sich entspannen. Auch wenn die Presse und die Regierung gerade eine Kampagne gegen Steuersünder hingelegt haben, bleibt die Häufigkeit der Betriebsprüfung davon unberührt und relativ gering. Ausnahme: Sie führen einen Großbetrieb.
Eine Einschränkung gibt es: Ein Teil der jährlich zu prüfenden Unternehmen wird per Losverfahren ermittelt. Damit sollen auch Unternehmen überrascht werden, die vielleicht noch gar nicht an der Reihe sind.
Allerdings gibt es Anlässe, bei denen Sie das glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7glossar/begriff/finanzamt.html?no_cache=1&tx_ppwtipp_pi1[methode]=update&cHash=2f314b3da7Finanzamt häufiger oder außerplanmäßig prüft. Dazu mehr in den aktuellsten Artikeln im Thema Betriebsprüfung.