Das Bayerische Landessozialgericht hat einen Kurierfahrer in die Scheinselbstständigkeit eingestuft, der täglich acht und mehr Stunden für ein Transportunternehmen gearbeitet hat. Seine Aufträge erhielt er über Funk, den Urlaub hat er mit dem Unternehmen abgesprochen. Zudem musste er ein Firmenschild des Transportunternehmens am Kurierfahrzeug befestigen. Die Richter waren der Ansicht, dass eine Scheinselbstständigkeit besteht, weil der Fahrer abhängig beschäftigt sei. Daran ändere auch nichts, dass er Gewerbe angemeldet und das Transportfahrzeug selbst angeschafft hätte.
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit für Sie?
Auswirkungen der Scheinselbstständigkeit
Sie sind wieder rentenversicherungspflichtig. Das ist nicht nur bei einer reinen Scheinselbstständigkeit so, sondern auch bei arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, die 5/6 des Umsatzes von nur einem Hauptauftraggeber beziehen.
Sie tragen neben dem Auftraggeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Sie können sogar rückwirkend für drei Monate dazu aufgefordert werden. Außerdem bleibt die Frage, ob Sie weiter beschäftigt werden.
Zudem kann die Scheinselbstständigkeit Probleme mit der Anerkennung Ihrer Betriebsausgaben und im Bereich der Unternehmenssteuer bringen.
Um bezüglich der Scheinselbstständigkeit erst gar nicht in Verlegenheit zu geraten, ist es empfehlenswert, von Anfang an für klare Verhältnisse zu sorgen. Gestalten Sie Ihre Tätigkeit so, dass Sie als echte Selbstständigkeit anzusehen ist.
Wichtig ist dazu der Gesamteindruck der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber. Gibt es mehr Unternehmereigenschaften oder mehr Arbeitnehmereigenschaften? Der Sozialversicherungsträger wird schauen, welche Eigenschaften überwiegen und dann eine Entscheidung zur Scheinselbstständigkeit treffen.
Scheinselbstständigkeit überprüfen lassen
Sind Sie unsicher, ob eine Scheinselbstständigkeit bei Ihnen zutrifft? Dann lassen Sie Ihren Status von der Deutschen Rentenversicherung feststellen. Werden Sie als selbstständig eingestuft, können Sie und Ihr Auftraggeber beruhigt weiterhin zusammenarbeiten, ohne Nachforderungen befürchten zu müssen. Dieser Weg ist auf jeden Fall empfehlenswert, auch wenn Sie damit vielleicht Ihre Scheinselbstständigkeit offen legen. Vernünftige Auftraggeber werden das Verfahren zur Statusfeststellung sogar verlangen, wenn Sie das Risiko einer Scheinselbstständigkeit sehen.
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