Für die professionelle, nutzerfreundliche und kundenorientierte Gestaltung der Internetseite Ihrer GmbH können Sie ein Vermögen ausgeben. Allerdings muss in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten überhaupt erst einmal das Geld für eine entsprechende Gestaltung bzw. Aktualisierung des Internetauftritts da sein.
Wer "teuer Geld" hingelegt hat und erleben muss, wie die Gestaltung der eigenen Homepage von anderen Unternehmen "abgekupfert" wird, freut sich nicht etwa über so viel "Anerkennung", sondern ist empört.
Verhindern können Sie es aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn einzelne Grafiken auf Ihrer Homepage oder die Darstellung Ihres Internetauftritts insgesamt sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn diese eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Damit ist gemeint, dass sie einen echten künstlerischen Anspruch erreichen müssen. Werden dagegen Grafiken verwendet, bei denen es sich lediglich um eine farbliche Verfremdung von Originalbildern handelt, besteht kein urheberrechtlicher Schutz (OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2005, Az: 4 U 51/04).