Trotz Selbstständigkeit mit dem Minijob nebenbei verdienen
Natürlich müssen Sie irgendwie über die Runden kommen – ein 400-Euro-Job mit 400 Euro fix pro Monat wäre da vielleicht genau das Richtige. Aber geht das neben der Selbstständigkeit?
Sie haben Recht – bei einem 400-Euro-Job denkt man eher an Hausfrauen oder Studenten, die sich nebenbei etwas verdienen möchten. Selbstständige, Handwerker oder Freiberufler können aber auch einen solchen Minijob annehmen. Und das Beste: Auch sie brauchen die Einkünfte daraus nicht über die Pauschalsteuer hinaus zu versteuern. Für einen Minijob führen Sie nämlich nicht die üblichen Lohnsteuern und Sozialabgaben ab. Es fällt lediglich eine Pauschale an, die der Arbeitgeber zu tragen hat, maximal sind dies 30%.
Lohnsteuer- und sozialabgabenfrei verdienen
Nehmen Sie als Selbstständiger einen 400-Euro-Job an, brauchen Sie also den Verdienst, bis zu 4.800 Euro jährlich, nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, weil Sie über die Pauschale bereits Lohnsteuer gezahlt haben.
Ein Minijob ist eine zusätzliche Einnahmequelle, die für jeden Selbstständigen interessant sein könnte. Insbesondere natürlich für Gründer und solche, die aufgrund geringer Einnahmen eben so über die Runden kommen.
Der Minijob kann aber auch aus anderen Gründen interessant sein. Vielleicht möchten Sie beispielsweise für einen Verein arbeiten – dieser kann sich jedoch eigentlich Ihr Honorar nicht leisten. Bieten Sie Ihre Leistung als 400-Euro-Job an. Sie können die Arbeit ja zeitlich so einteilen, dass es passt. Zusätzlich können Sie Ihr Honorar niedriger kalkulieren, da Sie über die Pauschale hinaus keine Einkommenssteuer zu zahlen brauchen.