Im Notfall mus ein anderer die Rechnungen bezahlen
Tatsächlich kann im Notfall sicherlich auch einiges liegen bleiben. Anderes muss jedoch einfach weiterlaufen, zum Beispiel das Bankgeschäft. Für das Bankgeschäft sollten Sie sich Gedanken machen für den Fall, dass Sie einmal überraschend verhindert sind. Der Ärger könnte beispielsweise schon damit beginnen, dass niemand das Geld für eine Behandlung abheben kann.
Eine Bankvollmacht hilft, wenn Sie verhindert sind
Können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen, bleiben auch wichtige Rechnungen liegen. Schlimmer noch: Wenn Sie keine Überweisungen unterschreiben oder per e-Banking auf den Weg bringen können, droht Zahlungsverzug mit unterschiedlichen Konsequenzen. Denkbar wären Mahngebühren, Zinsen, Mahnbescheide und, und, und. Bleiben Steuern unbezahlt, wird auch das Finanzamt kein Verständnis für Ihre Situation haben.
Es ist jedoch ganz einfach, Ihre Zahlungsfähigkeit in Notfällen zu sichern und dadurch die genannten Risiken auszuschließen. Räumen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens Vollmachten über jedes Ihrer Bankkonten ein. Eine Vollmacht können Sie jederzeit erteilen, aber genauso auch wieder entziehen.
Immer zahlungsfähig sein
Eine Bankvollmacht erteilen Sie, indem Sie der Bank die jeweilige Person in einem dafür vorgesehenen Formular als Unterschriftsberechtigte für das Konto benennen. Derjenige muss dann noch einmal selbst zur Bank gehen und sich legitimieren. Das bedeutet, er muss seinen Personalausweis vorlegen oder an einem Postitent-Verfahren teilnehmen und eine Unterschriftsprobe hinterlassen.
Mit einer Vollmacht darf jemand Geld abheben, Überweisungen in Auftrag geben, Lastschrifteinzugsermächtigungen unterschreiben usw. Auch mit Vollmacht darf man in der Regel kein Konto auflösen, Kredite aufnehmen, Untervollmachten erteilen oder hochspekulative Geschäfte vornehmen. Details können Sie jedoch mit Ihrer Bank auch noch absprechen.