Machen Sie Ihren Mitarbeitern, die eine Gehaltserhöhung wünschen, einen Gegenvorschlag: Stellen die dem Mitarbeiter kostenlos etwas zur Verfügung, zum Beispiel einen PC oder Laptop für zu Hause. Diese Gehaltserhöhung wird sogar von der Bundesregierung unterstützt. Selbst das Finanzministerium hat sich zum MPP (Mitarbeiter-PC-Programm) positiv geäußert.
Gehaltserhöhung in Form einer kostenlosen Nutzung
Die lohnsteuerlichen Konsequenzen für diese Gehaltserhöhung richten sich danach, ob Sie einen PC an Ihre Mitarbeiter verschenken oder lediglich die Nutzung gestatten. Unterscheiden Sie:
- Wenn Sie die Geräte verschenken, wenden Sie Ihren Mitarbeitern einen lohnsteuerlichen Vorteil zu, der zu versteuern ist.
- Gestatten Sie Ihren Mitarbeitern lediglich die Nutzung der Geräte, fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an. Eine interessante Gehaltserhöhung, finden Sie nicht? Die Geräte gehören weiterhin zu Ihrem Betriebsvermögen und Sie können nach wie vor die Abschreibung in Anspruch nehmen.
Das Alter des PCs spielt übrigens keine Rolle. Wie alt der Computer oder Laptop ist, den Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, ist für die Lohnsteuer vollkommen bedeutungslos. Sie allein entscheiden, welche Gehaltserhöhung Ihr Mitarbeiter verdient hat, ob er ein altes oder ein neues Gerät erhält.
Ein weiterer Nachweis, z.B. für den Gebrauch des PCs für dienstliche Zwecke durch den Arbeitnehmer zu Hause, ist nicht erforderlich.
Gehaltserhöhung durch die Übernahme der Kosten für Internet und Co.
Eine weitere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung ist die Möglichkeit, die Kosten für Telefon und Internet für Ihre Mitarbeiter vollständig zu übernehmen. Dies ist ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
Fragt ein Mitarbeiter Sie demnächst nach einer Gehaltserhöhung, kennen Sie nun Alternativen.