Jeder Unternehmer, der Geschäftsbriefe, E-Mails, Angebote, Rechnungen
und Lieferscheine benutzt, muss bestimmte Angaben machen. Ansonsten
kann es sehr teuer werden. Abmahnvereine, Rechtsanwälte und
Wettbewerber stürzen sich mit Genuss auf Fehler die ein schlecht
informierter Unternehmer macht. Mit teuren Abmahnungen, meistens 500 €,
und Unterlassungs-Erklärungen versucht man aus Ihren Fehlern Kapital zu
schlagen.
Allerdings sind nicht alle Abmahnungen die verschickt werden,
rechtskräftig. Einige Abmahner versuchen, die Unwissenheit von
Unternehmern auszunutzen.
Damit die Abgemahnten es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen
lassen, werden Gerichtsorte so weit wie möglich von deren Wohnort
verlegt, damit es so teuer wie möglich wird. Das schreckt viele
Betroffene ab und Sie zahlen zähneknirschend den geforderten Betrag.
88% der Fehler die abgemahnt werden finden sich im Internet und in E-Mails.
Um eine Haftung bei Internetpräsenz und E-Mails auszuschließen, verrät Ihnen Der neue Briefberater, wie Sie Ihre Geschäfts-Kommunikation rechtssicher gestalten.Haftung bei Internetpräsenz und E-Mails: Welche Geschäftsdokumente sind betroffen?
Der Gesetzgeber will, dass in jeder Kommunikation, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist, bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen.Überprüfen Sie folgende Geschäftsdokumente auf die Pflichtangaben:
- Bestellscheine
- Rechnungen
- Angebote
- Auftragsbestätigungen
- Mahnschreiben
- Quittungen
- Bestell- und Lieferscheine
Bitte beachten Sie:
Auch die Warenkörbe im Internet-Shop gehören dazu. Sie sind nichts anderes als ein Bestellschein in elektronischer Form. Bei Ebay ist der Bestellschein Ihr Angebot.
Wie Sie am besten Ihre Geschäftsdokumente formulieren, um eine Haftung bei Internetpräsenz und E-Mails auszuschließen, verrät Ihnen Der neue Briefberater.Haftung bei Internetpräsenz und E-Mails: Welche Pflichtangaben müssen Sie machen?
Die Pflichtangaben, die Sie in Ihrer Geschäfts-Kommunikation angeben müssen, richtet sich nach Rechtsform Ihres Unternehmens und ob Sie ins Handelsregister eingetragen sind.Ohne Eintrag ins Handelsregister:
- Einzelunternehmer und Freiberufler:
Nachname, Vorname (ausgeschrieben) und Adresse. Als Zusätze können Sie Tätigkeitsangaben oder neutrale Branchenbezeichnungen verwenden.
Beispiel: Johannes Müller, Werbetexter
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
Nachnamen alle Gesellschafter mit mindestens einen ausgeschrieben Vornamen und Adresse. Zusatz der GbR ist nicht vorgeschrieben. Auch hier ist die neutrale Branchenbezeichnung oder Tätigkeitsangabe erlaubt.
Beispiel: Johannes Müller, Tanja Müller GbR
- Partnerschafts-Gesellschaft (nur für Freiberufler):
Vor- und Nachname mindestens eines Partners, Adresse, Registergericht und Nummer des Partnerschaftsregisters.
Diese Zusätze sind Pflichtangaben:
1. „und Partner“ oder „Partnerschaft“
2. Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe
Beispiel: Kanzlei Müller, Schmidt & Partner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Registergericht: AG Bonn PR 5495
Mit Eintrag ins Handelsregister:
- eingetragene Kaufleute (e. K.), OHG, KG und Limited (Ltd.):
1. Firma
2. Sitz des Unternehmens
3. zuständiges Registergericht
4. Nummer des Handelsregistereintrags
- GmbH, GmbH & Co.KG: Angaben wie oben. zusätzlich
1.alle Geschäftsführer
2. ggf. Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils mit Vor- und Nachnamen
- AG: Wie oben, zusätzlich alle Vorstandsmitglieder, ggf. Vorsitzenden
Die Bezeichnung der Rechtsform ist Teil der Firma und somit immer anzugeben. Eine Geschäftsbezeichnung kann zusätzlich angegeben werden.
Beispiel: Johannes Müller Eisenwaren GmbH, Hannover, Amtsgericht Hannover HRB: 012345, Geschäftsführer: Johannes Müller, Tanja Müller
Wenn Sie alle Angaben wie oben beschrieben in Ihrer Geschäfts-Kommunikation anwenden, haben Sie die Gefahr einer Haftung bei Internetpräsenz und E-Mails abgewendet.
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