Krankengeld-Anspruch entfällt mit dem Start des Gesundheitsfonds
Sind Sie als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, konnten Sie bislang die Zahlung von Krankengeld vereinbaren. Bei Arbeitsunfähigkeit erhielten Sie dann von der Kasse zum Beispiel ab der 7. Krankheitswoche 90 % der regelmäßigen Netto-Einnahmen.
Die Krankenkassenbeiträge erhöhten sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und eines Einheitsbeitragssatzes zum1.1.2009 entfällt jedoch der bisherige Krankengeld-Anspruch für Selbstständige. Damit Sie weiterhin abgesichert sind, müssen Sie in jedem Fall aktiv werden.
1. So behalten Sie auch künftig Ihren Krankengeld-Anspruch
Wollen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse den Krankengeld-Anspruch sichern, müssen Sie einen so genannten Wahltarif vereinbaren, der den Krankengeld-Anspruch beinhaltet. Gegenüber dem Einheitstarif wird der etwas teurer sein. Bitten Sie Ihre Krankenkasse, Ihnen Informationsmaterial zuzuschicken.
Nachteil: Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, sind Sie daran mindestens für 3 Jahre gebunden. Sie können in dieser Zeit auch nicht zu einer anderen Krankenkasse oder gar zu einer privaten Krankenvollversicherung wechseln.
2. Wann Sie besser eine private Zusatzversicherung abschließen
Als Alternative zu einem Wahltarif Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie ab dem 1.1.2009 eine Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen. Die bisherige Krankenversicherung müssen Sie dafür nicht kündigen.
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Eine gute Krankentagegeld-Versicherung für eine 40-jährige Frau oder einen gleichaltrigen Mann kostet für die Absicherung eines Nettoeinkommens von 1.500 Euro knapp 30 Euro pro Monat, wenn die Versicherung ab der 7. Krankheitswoche leistet. Eine Absicherung mit einer kürzeren Frist ist unverhältnismäßig teuer. Stattdessen sollten Sie Geld ansparen, um kürzere Ausfälle finanziell stemmen zu können.
Tipp: Personen mit Vorerkrankungen werden sich für einen Wahltarif der Krankenkasse entscheiden müssen, da hier auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Günstiger sind in der Regel private Zusatzversicherungen. Die Privaten dürfen allerdings Zuschläge verlangen oder einen Kunden ablehnen.
Achten Sie aber nicht nur auf die Prämienhöhe, sondern vor allem auf gute Versicherungsbedingungen, etwa eine unbegrenzte Leistungsdauer oder ein Anpassungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung. Informieren Sie sich neutral bei einer Verbraucherorganisation oder einem Versicherungsberater über die Alternativen.