So weit, so gut. Oft ist bei Mängeln jedoch nicht immer auf Anhieb zu erkennen, bei wem die Verantwortung tatsächlich liegt. Das müssen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter aber bedingungslos prüfen. Dazu sind Sie verpflichtet!
Prüfen Sie bedingungslos, sonst droht Schadensersatz
Ein Beispiel: Ein Installationsbetrieb hatte in einer Schule Heizungsrohre verlegt. Die Arbeiten wurden zunächst abgenommen. Später bemängelte der Auftraggeber aber undichte Stellen und forderte vom Installationsbetrieb Nachbesserungen. Der wollte Mängel aber nur unter der Voraussetzung prüfen, dass die Kosten der Prüfung vom Auftraggeber übernommen werden müssten, wenn sich herausstellen sollte, dass der Mangel nicht auf eine fehlerhafte Installation zurückgeht.
Weil der Auftraggeber sich darauf nicht einließ, unterblieb die Prüfung. Kurz darauf brach der Heizkreislauf zusammen. Ursache war tatsächlich eine unsachgemäße Installation. Folge: Fast 49.000 Euro Schadenersatzforderungen gegen den Installationsbetrieb! BGH, 2.9.2010, Az: VII ZR 110/09
Tipp: Auch wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Unternehmen für einen behaupteten Mangel an einer Lieferung oder Leistung nicht verantwortlich ist: Prüfen Sie den Mangel! Die Kosten können Sie dem Kunden später immer noch in Rechnung stellen, wenn erwiesen ist, dass Sie keine Schuld am Mangel trifft.