Müssen Sie nun plötzlich höhere Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen, nur weil Sie sich nebenberuflich selbstständig gemacht haben?
Die Überlegung liegt nahe: Denn wenn Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert sind, wissen Sie, dass sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge nach der Höhe Ihres Einkommens als Arbeitnehmer richten. Wie wirken sich dann nebenberufliche Einnahmen aus einer Selbstständigkeit aus?
Nebenberufliche Selbstständigkeit darf nicht im Vordergrund stehen
Die Antwort lautet: Erst einmal gar nicht! Der Gewinn, den Sie erwirtschaften, bleibt bei der Bemessung Ihrer Beiträge unberücksichtigt, solange Ihre Haupttätigkeit als Arbeitnehmer überwiegt. Davon können Sie ausgehen, wenn
- die nebenberufliche Selbstständigkeit geringfügig ist (Gewinn bis zu 400 Euro/Monat) oder
- Sie im Hauptberuf schon die Grenze einer Halbtagsbeschäftigung überschreiten (Arbeitszeit mindestens 18 Wochenstunden) und Ihr monatliches Arbeitsentgelt mehr als 50 % der Bezugsgröße (2010: 50 % = 1.277,50 Euro) beträgt.
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit wird hingegen unterstellt, wenn Sie
- darin mehr als in der abhängigen Beschäftigung verdienen oder
- mindestens einen Mitarbeiter mehr als geringfügig beschäftigen.
Wenn Ihre Krankenversicherung Fragen stellt
Die Entscheidung fällt im Einzelfall unter Abwägung Ihrer individuellen Situation. Tritt die Krankenkasse in dieser Sache an Sie heran, tragen Sie also alle Argumente dafür vor, dass Ihre Beschäftigung als Arbeitnehmer wirtschaftlich und zeitlich überwiegt. Dann zahlen Sie weiterhin nur Beiträge je nach Verdienst in der abhängigen Tätigkeit.
Das gilt, wenn die Selbstständigkeit zum Hauptberuf wird
Überwiegt eines Tages Ihre Selbstständigkeit, sind Sie kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Sie können freiwilliges Mitglied bleiben und zahlen dann einkommensabhängige Beiträge. Dafür werden Ihre gesamten Einkünfte (also Ihr Gewinn als Unternehmer, Ihr Lohn aus einer abhängigen Nebenbeschäftigung, Mieteinnahmen etc.) bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 45.000 Euro/ Jahr) zugrunde gelegt. Es gibt zudem einen Mindestbeitrag.
Alternativ dürften Sie dann auch eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Das kann aber noch teurer werden, da die Prämien meist nur für junge, gesunde Menschen attraktiv sind und mit dem Alter - unabhängig von Ihrem Einkommen - stark ansteigen.