D&O-Versicherung: So schützen Sie als Geschäftsführer Ihr Privatvermögen

Als GmbH-Geschäftsführer hören Sie außerhalb der üblichen Versammlungen meistens kaum etwas von Ihren Gesellschaftern. Die meisten Anteils-Eigner mischen sich nicht in die Geschäftsführung ein. Das ändert sich, wenn Sie als Mann an der Spitze einen Fehler machen.
Inhaltsverzeichnis

Geht es um Ihre Haftung, zeigen sich die Gesellschafter schnell von ihrer ungemütlichen Seite. Gut, wenn die Gesellschaft dann eine D&O-Versicherung für Sie abgeschlossen hat.

Das Problem: Die liegt oft im Tresor und ist nicht ausreichend.

Achten Sie bei der Verhandlung über Ihren Dienstvertrages als Geschäftsführer auf Ihre Haftung

In der Praxis läuft das nämlich meistens so ab: Bei den Verhandlungen über Ihren Dienstvertrag als GmbH-Geschäftsführer stehen in der Regel andere Punkte im Vordergrund. Dazu gehören z. B.

  • die Vergütung, die die GmbH Ihnen als Geschäftsführer zahlt,
  • eine Tantiemenvereinbarung oder
  • die betriebliche Altersvorsorge.

Die Gesellschafter haben immer einen Schuldigen: Und das sind Sie!

Das liegt genauso im Interesse der Gesellschafter! Haftungsfragen sind für die meisten Anteils-Eigner zweitrangig.

Kein Wunder: Im Haftungsfall stehen ja auch Sie als Geschäftsführer der GmbH gegenüber gerade. Und zwar mit Ihrem kompletten Privatvermögen!

Tipp:

  • Lassen Sie sich bei den Verhandlungen bloß nicht einlullen.
  • Setzen Sie das Haftungsthema ganz oben auf die Agenda!
  • Verlangen Sie von den Gesellschaftern den Abschluss einer D&O-Versicherung.

Ihr Rezept gegen eine persönliche Haftung: Das ist eine D&O-Versicherung

Directors and Officers: So heißen im englischen Sprachraum die Geschäftsührer und Vorstände. Die D&O-Versicherung schützt diese Personen – und damit auch Sie als GmbH-Geschäftsführer – vor einer persönlichen Haftung gegenüber der GmbH.

Tipp: Lassen Sie sich von den Gesellschaftern nicht damit abwimmeln, dass die GmbH zu klein sei, um eine wirkliche Haftungsgefahr für Sie als Geschäftsführer begründen zu können. Jedes Unternehmen von der Mini-GmbH bis zur großen Gesellschaft mit hunderten Mitarbeitern und Millionen an Jahresumsatz sollte Sie als Geschäftsführer angemessen gegen eine Haftung absichern.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Nicht nur für Sie als GmbH-Geschäftsführer

Eine D&O-Versicherung bewahrt nicht nur Sie als GmbH-Geschäftsführer davor, mit dem eigenen Geld, dem eigenen Haus und sogar mit der eigenen privaten Altersvorsorge für Schäden, die der GmbH entstanden sind, geradestehen zu müssen.

Versicherbar ist das persönliche Haftungsrisiko vielmehr auch für Betriebsleiter, Prokuristen oder Führungskräfte, also auch für leitende Angestellte der GmbH.

Tipp: Ein Ehrenamt schützt nicht vor der Haftung! Auch als Manager einer Stiftung, eines Sportvereins oder einer gemeinnützigen Institution sollten Sie über eine D&O-Versicherung abgesichert sein.

Der allumfassende Schutz der D&O-Versicherung für Sie als GmbH-Geschäftsführer

In der Regel sind es die eigenen Gesellschafter, die für die GmbH die Hand aufhalten, wenn Sie als Geschäftsführer einen Fehler gemacht haben, der zu einer persönlichen Haftung führt.

Das ist aber lange nicht das einzige Haftungsrisiko, das an jeder Ecke auf Sie als GmbH-Geschäftsführer lauert. Persönliche Ansprüche gegen Sie als Geschäftsführer drohen auch von

  • allen möglichen Behörden,
  • dem Insolvenzverwalter im Fall einer GmbH-Pleite,
  • jedem Wettbewerber,
  • zahlreichen Geschäftspartnern und sogar
  • den Kunden Ihrer GmbH.

Wichtiger Hinweis! Umso wichtiger ist eine D&O-Versicherung, denn die schützt Sie als GmbH-Geschäftsführer nicht nur im Innen-, sondern auch im Außenverhältnis.

Diese Vorteile haben Sie als GmbH-Geschäftsführer von einer D&O-Versicherung

Das tägliche Haftungsrisiko lässt viele GmbH-Geschäftsführer nicht mehr ruhig schlafen. Zu Recht! Kommt es zum Haftungsfall, wie z. B. bei einer Insolvenz der GmbH, stehen schnell Forderungen in Millionenhöhe gegen Sie als Geschäftsführer im Raum.

Und dann kann es schnell gehen: Wenn Sie jetzt nicht ausreichend versichert sind, kann es sogar zu einer Beschlagnahme, dem so genannten Arrest, Ihres Privatvermögens kommen.

Ausreichenden Schutz vor solchen Vermögensschäden durch eine Pflichtverletzung bietet für Sie als GmbH-Geschäftsführer neben einer guten betrieblichen Organisation nur eine D&O-Versicherung.

Doch das ist nicht der einzige Vorteil!

Dieses Haftungsrisiko mit Ihrem Privatvermögen wird meist kaum beachtet

Als GmbH-Geschäftsführer können Sie so pflichtbewusst und sorgsam sein, wie Sie wollen: Das schützt Sie trotzdem nicht vor einer persönlichen Haftung!

In der Praxis stehen Sie mit Ihrem Privatvermögen nämlich nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die Nachlässigkeiten Ihrer Kollegen in der Geschäftsführung der GmbH gerade.

Sie wollen doch nicht für Ihre Kollegen haften, oder?

Beispiel:

  • In Ihrer GmbH sind Sie als Geschäftsführer verantwortlich für den Bereich Marketing. Ganz unerwartet erhalten Sie plötzlich einen Bescheid, in dem Sie persönlich zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund 100.000 € aufgefordert werden. Der Grund: Ihr Geschäftsführer-Kollege, der die Finanzen und das Personalwesen verantwortet, hat ohne Ihr Wissen über einen längeren Zeitraum keine Beiträge für die Mitarbeiter der GmbH abgeführt.

Folge:

  • Keine Chance! Auch wenn Sie intern dieses Verhalten nicht zu verantworten haben, haften Sie im Außenverhältnis gegenüber der Behörde genauso wie der Geschäftsführer-Kollege, der den Schaden verursacht hat!

Mit diesen Argumenten überzeugen Sie die geizigsten Gesellschafter

Zugegeben: Eine D&O-Versicherung ist alles andere als preiswert!

Deshalb reden die meisten Gesellschafter die Risiken, denen Sie als GmbH-Geschäftsführer persönlich ausgesetzt sind, klein. In diesem Fall brauchen Sie eine große Überzeugungskraft und gute Argumente, um nicht nur den Dienstvertrag als Geschäftsführer, sondern auch die D&O- Versicherung zu bekommen.

Der Nachteil der D&O-Versicherung: 10 % Selbstbehalt

So ganz ungeschoren wollen die D&O- Versicherungen Sie als GmbH-Geschäftsführer aber doch nicht davonkommen lassen. Vorstände von Aktiengesellschaften sind in der D&O-Versicherung zu einem Selbstbehalt von

  • 10 % der Schadenssumme,
  • maximal aber zum 1,5-fachen der jährlichen Festvergütung

verpflichtet. Auch für GmbH-Geschäftsführer sehen D&O-Versicherungen oft Selbstbehalte vor, die im Schadensfall fällig werden.

Tipp: Diesen Selbstbehalt können Sie durch eine getrennte Versicherung aber ebenfalls absichern lassen und damit Ihr persönliches Haftungsrisiko als GmbH-Geschäftsführer auf null senken.

Muster: Diese D&O-Klausel gehört in Ihren Dienstvertrag

(1)  Die Gesellschaft verpflichtet sich, für Herrn/Frau … eine D&O-Versicherung abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Im Vorfeld beauftragt die Gesellschaft einen anerkannten D&O-Experten mit der Begutachtung der Vertragsbedingungen, des Ratings und des Regulierungsverhaltens des Versicherers sowie der Angemessenheit der Deckungssumme. Herr/Frau … erhält eine Durchschrift des Expertengutachtens.

(2)  Mit Beginn des Dienstvertrags zwischen der Gesellschaft und Herrn/Frau … gilt der Versicherungsschutz im Umfang der D&O-Police und der Versicherungsbedingungen, die als Anlage zu diesem Dienstvertrag genommen wird. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den sich aus der Police ergebenden Versicherungsschutz nicht zu unterschreiten.

(3)  Die Gesellschaft wird den Versicherungsschutz jährlich bis zum … durch den ausgewählten Experten überprüfen lassen und bei Bedarf optimieren.

(4)  Als Ergänzung schließt die Gesellschaft eine Vermögensschaden- und eine D&O-Vertrags-Rechtsschutzversicherung ab.

(5)  Die Gesellschaft überlässt Herrn/Frau … die jeweils aktuellen D&O- und Rechtsschutz-Policen nebst Bedingungswerk.

(6)  Bei Ausscheiden aus der Gesellschaft verpflichtet sich die Gesellschaft zum Erwerb einer der Verjährungsfrist entsprechenden Nachmeldefrist aufrechtzuerhalten. 

Schnell-Check: Diese 7 Fakten sollten Sie bei den Verhandlungen nennen

  • Die D&O-Versicherung schützt die Bilanz und damit das Geschäftsergebnis der GmbH.
  • Es droht kein Imageschaden für die Gesellschaft.
  • Eine D&O-Versicherung sichert den Fortbestand der GmbH.
  • Die Schadenersatzforderungen können nicht medienwirksam bei Ihnen als Geschäftsführer vollstreckt werden, weil die D&O-Versicherung dritten Personen, Firmen oder Behörden gegenüber haftet.
  • Langwierige Haftungsprozesse mit Ihnen als Geschäftsführer im Gerichtssaal lassen sich zumVorteil der GmbH vermeiden.
  • Es drohen keine Umsatzverluste, weil die D&O-Versicherung als Sicherheit für Schadenersatzansprüche für die Kunden der GmbH dient.
  • Die D&O-Versicherung deckt nicht nur die unmittelbaren Schadenersatzforderungen, sondern auch die hohen Anwalts- und Gerichtskosten in solchen langwierigen Haftungsprozessen.

Haben Sie alle diese Punkte in der Versammlung abgehakt, kann sich kein verständiger Gesellschafter mehr gegen den Abschluss einer D&O-Versicherung zur Wehr setzen.