Berechnungsbeispiel: Palettenberechnung per Zielkostenrechnung

.Die Methode der Zielkostenrechnung können Sie leicht abgewandelt auch in anderen Bereichen der Logistik anwenden. Nachfolgend sehen Sie ein Berechnungsmodell, wie diese Kostenrechnungsart bei einem bewirtschafteten Palettenlager umgesetzt werden könnte. Die aufgeführten Summen sind nur modellhaft eingesetzt und sollten durch die Ihnen vorliegenden beziehungsweise berechneten Summen ersetzt werden.



Modell einer Zielmengenberechnung eines bewirtschafteten Palettenlagers


Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten (fiktiv):

– zu erzielende Erlöse pro Palettenpick (Ein- und Auslagern): 3 €

– Erlös für die Lagermiete pro Monat und Palette: 5 €

– Vergütung für die Verpackung, pauschal pro Palette: 7 €

– möglicher Gesamterlös pro Palette: 15 €

– direkt zurechenbare fixe Kosten pro Palette (Lohnkosten, Mietanteil usw.): 8 €

– variable Kosten pro Palette (z. B. Materialkosten für Verpackung): 4 €

– fixer Gemeinkostensatz (Verwaltung, Abschreibung usw.)

für das Palettenlager pro Monat: 3.600 €



Berechnung der notwendigen Lagermenge:


Gesamterlöse pro Palette: 15 €

– Gewinnmarge (5 %): 0,75 €/Palette

= Deckungsbeitrag I: 14,25 €/Palette

– variable Kosten pro Palette: 4 €/Palette

= Deckungsbeitrag II: 10,25 €/Palette

– direkt zurechenbare Fixkosten pro Palette: 8 €

= Deckungsbeitrag III: 2,25 €/Palette



Fixe Gemeinkosten pro Monat des gesamten Palettenlagers: 3.600 €

geteilt durch den Deckungsbeitrag III (2,25 € pro Palette)

ergibt die notwendige Palettenmenge von 1.600 Stück pro Monat.


Werden weniger Paletten eingelagert und bewirtschaftet, arbeitet das Lager nicht mit der notwendigen Gewinnmarge.

Die Entscheidung über die Akzeptanz Ihres Unternehmens für das beschriebene Angebot des

Kunden hängt nun davon ab, ob diese Palettenmenge möglich ist (Kapazitätsproblem)

und/oder vom Kunden in Aussicht gestellt werden kann (Erfahrungswerte des vergangenen

Zeitraums).



Ist das nicht der Fall, müssen Sie überprüfen, ob auf der Kostenseite noch etwas zu kürzen

wäre, oder den Auftrag ablehnen, wenn Sie nicht mit Verlust arbeiten wollen.


Palettenschulden verjähren nach einem Jahr, sofern sie Bestandteil eines Frachtvertrags sind. Die Verjährungsfrist beginnt innerhalb Deutschlands bei Ablieferung des Guts, im grenzüberschreitenden Verkehr nach Empfang der Sendung durch den Fuhrunternehmer. Diese Verjährungsfrist gilt für Sie nicht, wenn es sich um ein laufendes Palettenkonto handelt. In diesem Fall verjähren die Forderungen nach einer 3-Jahres- Frist. Diese Frist beginnt am Jahresende der letzten Palettenbewegung.



Hinweis für Sie in Sachen Palettentausch:
Tauschpaletten, wie zum Beispiel Euro- oder Gitterboxpaletten, die der Absender dem Fuhrunternehmer (Frachtführer) als Bestandteil der Fracht für den Transport mitgibt, zählen rechtlich im Sinne des § 411 HGB als Verpackung. Laut Verpackungsverordnung ist der Absender verpflichtet, die Verpackung wieder zurückzunehmen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Paletten nicht tauschen müssen, wenn der Kunde keinen Palettentausch mit Ihnen vereinbart hat.