Das 1 x 1 der SIFA-Einsatzzeiten

Egal, ob Sie in Ihrem Betrieb mit Gefahrstoffen arbeiten oder Chemikalien lediglich befördern. Ihr Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung Ihres Betriebs orientieren Sie an der Anzahl der Mitarbeiter. Einmal im Jahr sollten Sie die nötige Mindesteinsatzzeit berechnen.

Für die Festlegung Ihrer Einsatzzeiten benötigen Sie betriebsspezifische Angaben wie die Gesamtbeschäftigtenzahl und den Anteil der Kollegen und Kolleginnen in Verwaltung und Produktion.

In 3 Schritten berechnen Sie Ihre Einsatzzeit.

1. Schritt

Fragen Sie in der Personalabteilung nach, wie viele Personen derzeit in Ihrem Betrieb arbeiten. Leiharbeiter müssen Sie ebenfalls berücksichtigen. Unberücksichtigt bleiben Personen, die aufgrund von Werkverträgen in Ihrem Betrieb arbeiten (z. B. Fremdfirmenmitarbeiter) und Heimarbeiter.

2. Schritt

Prüfen Sie, wie viele Personen im Produktions- oder Verwaltungsbereich arbeiten. Produzierende und produktionsnahe Bereiche sind insbesondere:

  • Forschung, Entwicklung, Laboratorien
  • Instandhaltung
  • Anwendungstechnik
  • Technikum
  • Lager

Zu Verwaltungsbereichen gehören z. B.:

  • Sekretariate mit Text- und Datenerfassung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verkaufsbüros
  • Konstruktionsbüros, soweit keine Tätigkeit in der betrieblichen Praxis dazugehört

Beispiel: Kann Ihr Entwicklungsleiter seine Tätigkeit im Büro erledigen, ist er dem Verwaltungsbereich zuzuordnen. Erfordert die Tätigkeit demgegenüber Präsenz im Labor oder der Produktion, so ist er wie ein Mitarbeiter in Produktionsbereichen zu werten.

3. Schritt Berechnen Sie jetzt Ihre Einsatzzeit nach dieser Tabelle.

Grundbetreuungsfaktoren

Zahl der Arbeitnehmer

Grundbetreuungsfaktoren Stunden/Arbeitnehmer x Jahr je Bereich
VerwaltungProduktion
0 – 500,32,0
51 – 5000,31,7
501 – 1.0000,31,3
1.001 – 4.0000,30,9
4.001 – 10.0000,30,4
über 10.0000,30,2

Beispiel: In Ihrem Betrieb sind 40 Personen in der Produktion und 60 Personen in der Verwaltung beschäftigt.

So rechnen Sie

40 Mitarbeiter in der Produktion x Betreuungsfaktor 2,0 = 80 Stunden 60 Mitarbeiter in der Verwaltung x Betreuungsfaktor 0,3 = 18 Stunden Mindesteinsatzzeit = 98 Stunden

Tipp: Sobald Sie feststellen, dass Ihre derzeit vereinbarte Mindesteinsatzzeit nicht ausreichend ist, sollten Sie die Berechnung Ihrem Arbeitgeber vorlegen und klären, wie die nötigen Zeiten erreicht werden können.

Wichtig! Die Einsatzzeit ist die Arbeitszeit, die Ihnen als Sicherheitsfachkraft zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Betrieb je Jahr mindestens zur Verfügung stehen muss (Mindesteinsatzzeit). Ihre Mindesteinsatzzeit kann sich durch zusätzliche betriebsspezifische Aufgabenfelder (ZAF) erhöhen. Beispiele hierfür sind die Koordination von Fremdfirmen oder regelmäßiges Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen.