Sicheres Arbeiten mit Nagelpistolen
Ein dramatischer Unfall ereignete sich im oberösterreichischen Braunau, als sich ein 30-jähriger Zimmermann einen 10 cm langen Nagel in den Kopf schoss, nachdem er versehentlich an die entsicherte Nagelpistole gestoßen war. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie solche Unfälle vermeiden können.
Inhaltsverzeichnis
Schussverletzungen durch Eintreibgegenstände wie Nägel, Klammern, Stifte usw., aber auch Sturzunfälle von der Leiter sind beim Arbeiten mit druckluft- und gasbetriebenen Eintreibgeräten – kurz Nagelpistolen – nicht selten. Weniger spektakulär, aber nicht weniger folgenreich sind dabei auch mögliche Gehörschädigungen, wenn der Mitarbeiter dabei keinen geeigneten Gehörschutz trägt. Überprüfen Sie darum mit dieser Checkliste, ob Sie in Ihrem Betrieb alles Notwendige für den sicheren Umgang mit Nagelpistolen getan haben.
Checkliste: Arbeiten mit Nagelpistolen
- Funktioniert die Auslösesicherung der Nagelpistole einwandfrei? Hinweis: Der Schuss darf nicht ausgelöst werden, bevor der Auslöser und die Auslösesicherung betätigt worden sind.
- Sind die Druckluftleitungen mit Sicherheitskupplungen ausgerüstet? Hinweis: Diese verhindert, dass beim Anschließen und Trennen der Nagelpistole die Leitung herumgeschlagen wird.
- Ist die Nagelpistole so eingerichtet, dass beim Anschließen und Trennen vom Druckluftnetz keine Restenergie mehr vorhanden ist, mit der ein Schuss ausgelöst werden könnte?
- Ist der Auslöser so angeordnet, dass beim Ablegen, Anstoßen, Hängenbleiben oder Herabfallen der Nagelpistole nicht unbeabsichtigt ein Schuss ausgelöst werden kann?
- Sind Nagelpistolen mit einem Gewicht von: mehr als 2,5 kg mit einer Öse zum Aufhängen und mit, mehr als 6 kg mit einem zusätzlichen Handgriff ausgerüstet?
- Sind für die Nagelgeräte eine Konformitätserklärung des Herstellers und eine deutschsprachige Betriebsanleitung vorhanden?
- Werden Arbeiten in der Höhe mit der Nagelpistole von einem sicheren Standort ausgeführt, z. B. unter Einsatz von Rollgerüsten, Podestleitern, Arbeitshebebühnen usw.?
- Ist der Arbeitsplatz frei von herumliegenden Gegenständen, Druckluftleitungen usw.?
- Ist sichergestellt, dass die Nagelpistole nur an Druckluftleitungen angeschlossen wird, bei denen der max. zulässige Druck nicht um mehr als 10 % überschritten wird? Hinweis: Dies kann mit einem Druckluftminderer mit eingebautem Sicherheitsventil erreicht werden.
- Sind an den ortsfesten Arbeitsplätzen für Geräte, die schwerer als 2,5 kg sind, Aufhängevorrichtungen mit Federzug vorhanden?
- Sind die Beschäftigten über den sicheren Umgang mit Nagelpistolen unterwiesen und werden die Unterweisungen mindestens einmal jährlich wiederholt?
- Wird die Befolgung der Sicherheitsmaßnahmen von den Vorgesetzten überwacht und durchgesetzt?
- Werden die Nagelpistolen regelmäßig entsprechend den Vorgaben in der Betriebsanleitung gereinigt und geölt?
- Werden die Geräte regelmäßig (Empfehlung: alle 100 Betriebsstunden) durch eine „befähigte Person“ (Betriebssicherheitsverordnung) auf deren sichere Funktion geprüft?
- Werden die Nagelpistolen nur durch einen Fachmann (z. B. Händler oder Hersteller) gewartet und instand gehalten?
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