Gefahrstoffe: Wie viel Kraftstoff darf ich transportieren?
Sind Sie in der Baubranche tätig, können Sie für die Lieferungen oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch nehmen.
Nur 333 Liter Benzin zulässig
Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 l Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin (z. B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1.000 l Heizöl (z. B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten.
Über 1000 Liter Kraftstoff Gefahrgutvorschriften beachten
Wenn Sie gleichzeitig Benzin und Heizöl befördern möchten, sind die tatsächlichen Mengen bei Benzin mit 3 und bei Heizöl mit 1 zu multiplizieren und die Ergebnisse zu addieren. Ergibt sich ein Wert unter 1.000, kann die Freistellung in Anspruch genommen werden. Bei einem Wert über 1.000 sind die Gefahrgutvorschriften voll zu beachten. Die Behälter müssen dicht verschlossen sein und es ist eine ausreichende Ladungssicherung durchzuführen.
Transport von Kraftstoff in PKW möglich
Die Beförderung darf nicht zur internen oder externen Versorgung Ihres Betriebs dienen. Wird der Kraftstoff direkt vom Betriebshof mitgenommen, ist die Freistellungsregelung anwendbar. Wenn Sie diese Bedingungen einhalten, kann der Transport sowohl im Pkw als auch im offenen oder geschlossenen Baustellenfahrzeug von den Gefahrgutvorschriften freigestellt werden.