Als überwachungsbedürftige Anlagen gelten:
- Dampfkessel- und Druckbehälteranlagen,
- Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,
- Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke,
- Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager und
- Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten
Diese Anlagen wurden bisher in unterschiedlichen Intervallen geprüft. Zukünftig sind die Prüffristen deutlich flexibler gehalten. Entscheidend für die Prüfintervalle ist jetzt aber Ihre Einschätzung des Gefahrenpotenzials der Anlage. Und das führt zu einem deutlich erhöhten Aufwand, denn Sie müssen grundlegend neue Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
1. Schritt für mehr Betriebssicherheit durch Technische Überwachung
Gemäß BetrSichV sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls eine sicherheitstechnische Bewertung der dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu erstellen. Deshalb müssen Sie zunächst sämtliche Gefährdungen ermitteln und bewerten. Zu den Gefährdungsfaktoren zählen:
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Kalte und heiße Medien
- Klima und Beleuchtung
- Lärm und Vibration
- Strahlung
- Aufnahme von Informationen, Handhabung von Stellteilen
- Physische Belastungen
- Psychische Belastungen
Bei den Gefahrstoffen müssen Sie außerdem auch Abfälle und Produkte, die aufgrund von Reaktionen entstehen, berücksichtigen.
Hinweis: Sollten Sie mit der ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefährdungspotenziale nicht vertraut sein, greifen Sie auf einen externen Dienstleister zurück.
2. Schritt für mehr Betriebssicherheit durch Technische Überwachung
Vergleichen Sie, ob es bereits gebräuchliche technische Lösungen gibt, die das Sicherheitsniveau erhöhen könnten. Sicherheitsmaßstab ist der „Stand der Technik“.
3. Schritt für mehr Betriebssicherheit durch Technische Überwachung
Definieren Sie Schutz- und Prüfmaßnahmen, die auf die individuell ermittelte Gefährdung ausgelegt und angewendet werden. Im Mittelpunkt stehen hier vor allem grundsätzliche technische und organisatorische Maßnahmen, um Gefahren zu vermeiden.
Hinweis: Anbieter, die in Deutschland Anlagen prüfen wollen, müssen sich bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in München als „Zugelassene Überwachungsstellen“ (ZÜS) akkreditieren lassen. Die Akkreditierung gilt bundesweit, die anschließende Benennung durch die jeweilige Landesbehörde aber nur für das jeweilige Bundesland.
Vergewissern Sie sich also bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter auf jeden Fall, ob die Benennung der ZÜS auch für das Bundesland gilt, in dem Ihr Betrieb liegt. Bisher (Stand: Dezember 2007) gibt es nur 2 Anbieter, die für sämtliche Bundesländer eine Anerkennung für überwachungsbedürftige Anlagen erhalten haben. Diese sind die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH und die DEKRA Testing und Inspection GmbH.