Sach- oder Fachkunde beim Umgang mit Gefahrstoffen – Wir zeigen Ihnen den Unterschied

Frage: In der Gefahrstoffverordnung und diversen Technischen Regeln wird an bestimmten Stellen verlangt, dass man sachkundig ist, an anderen Stellen soll man dann aber wiederum fachkundig sein. Wo liegt denn da genau der Unterschied und wie kann ich meine Sach- oder Fachkunde belegen?

Frage: In der Gefahrstoffverordnung und diversen Technischen Regeln wird an bestimmten Stellen verlangt, dass man sachkundig ist, an anderen Stellen soll man dann aber wiederum fachkundig sein. Wo liegt denn da genau der Unterschied und wie kann ich meine Sach- oder Fachkunde belegen?

Für Gefahrstoffe ist manchmal Fachkunde, manchmal Sachkunde notwendig

Antwort: Gut, dass Sie sich bei diesem Thema noch einmal absichern! Für bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrstoffen benötigen Sie in der Tat einen Nachweis der Sachkunde, für andere jedoch einen Nachweis der Fachkunde. Wo hier genau der Unterschied liegt und wann was gefordert wird, werde ich Ihnen im Folgenden erläutern. Wer fachkundig ist, besitzt die Befähigung zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe. Dabei orientieren sich die Anforderungen an die Fachkunde an der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen können eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und die Teilnahme an speziellen Weiterbildungsmaßnahmen zählen.

Was der Unterschied zwischen Fachkunde und Sachkunde bei Gefahrstoffen ist

Von der „Fachkunde“ zu unterscheiden ist die „Sachkunde“. Die Sachkunde wird im Unterschied zur Fachkunde stets durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang und durch das Ablegen einer speziellen Prüfung nachgewiesen. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verlangt, dass ausschließlich sachkundige Personen Sicherheitsdatenblätter erstellen. Das dort Gemeinte entspricht aber der „Fachkunde“ im Sinne der Gefahrstoffverordnung 2010.

Tipp: Auf Verlangen haben Sie Ihrer zuständigen Behörde die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geforderte Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nachzuweisen. Daher sollten Sie sich die Teilnahme an entsprechenden Seminaren stets bescheinigen lassen.

Die SiFa ist fachkundig

Die Gefährdungsbeurteilung darf ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch Ihr Betriebsarzt können diese Aufgabe übernehmen, weil Sie fachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind.