Daraus geht hervor, dass technische Produkte im Jahr 2012 an 140 tödlichen Arbeitsunfällen beteiligt waren. Die Todesopfer waren ausnahmslos Männer, und in fast 80 Prozent der Unfälle wurde gegen sicherheitstechnische Bestimmungen verstoßen.
Mit 37 Prozent wurden die meisten der Unfälle durch Baufahrzeuge, Bagger und Kräne verursacht, gefolgt von Gabelstaplern und Zerspanungsmaschinen.
Zu über 90 Prozent der Todesfälle kam es durch mechanische Gefährdungen, davon
- 29 Prozent durch herabfallende Gegenstände,
- 28 Prozent durch sich bewegende Teile
- und 25 Prozent durch Herunterfallen.
Die häufigsten Gefährdungen waren Stöße mit 48 und Quetschungen mit 34 Prozent. Zu 55 Prozent der Unfälle kam es, während die Geräte benutzt wurden – nur gut 20 Prozent ereigneten sich beim Warten oder Instandhalten, beim Einrichten und bei der Demontage.
Für 65 Prozent der Unfälle war menschliches Versagen verantwortlich – namentlich Mutwilligkeit und Unvernunft. Dabei waren über zwei Drittel der Unfallopfer erfahrene Mitarbeiter, die schon länger als drei Jahre im Betrieb beschäftigt waren. 16 Prozent der Unfälle wären durch bessere Technik vermeidbar gewesen.
55 Prozent der Unfallopfer waren zwischen 40 und 60 Jahre alt. Aufschlussreich ist jedoch auch die Zahl der Unfallopfer im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten in verschiedenen Altersgruppen:
- So ereigneten sich bei den 20- bis 50-Jährigen relativ weniger tödliche Unfälle.
- In den Gruppen der unter 20- und über 50-Jährigen lag der Anteil tödlicher Unfälle dagegen über dem der Erwerbstätigen.
Die Auswertung der Staatsangehörigkeit der Unfallopfer ergab diese Verhältnisse:
- 80 Prozent der Unfallopfer waren deutsch – bei einem Anteil von über 90 Prozent an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen.
- 20 Prozent der Unfallopfer waren nicht deutsch – bei einem Anteil von unter 10 Prozent an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen.
71 Prozent der aus Anlass der Unfälle befragten Mitarbeiter wünschten sich eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung. Dies zeige, dass Gefährdungsbeurteilungen in diesen Betrieben bislang fehlerhaft und unkorrekt durchgeführt wurden, so die BAuA.
Aus den Unfällen sind Konsequenzen zu ziehen – sowohl aus Sicht der Betriebe als auch der Behörden:
- Beide Seiten sind sich darin einig, dass organisatorische und technische Maßnahmen sowie die Arbeitsmittel überprüft werden müssen.
- Allerdings steht in den Betrieben die Unterweisung der Belegschaft ganz obenan. Aus Sicht der Behörden ist in gleichem Maße die Belehrung der Firmenleitung erforderlich.