Gesundheitsschutz im Unternehmen – so viel mehr als nur eine nette Geste
Keine Seltenheit in den Unternehmen: Sobald die Umsatzzahlen oder Erträge nicht mehr stimmen wird der Rotstift angesetzt. Und das gern auch mal im Bereich Gesundheitsschutz. Nicht zuletzt, weil dieser in vielen Unternehmen völlig zu Unrecht den Ruf genießt, verzichtbar zu sein.
Doch Achtung! Nicht nur humanitäre und soziale Gründe sprechen für einen hohen Stellenwert des Schutzes der Gesundheit Ihrer Beschäftigten im Unternehmen.
Auch aus rein betriebswirtschaftlichen Beweggründen gilt hier oberste Vorsicht. Schließlich verursachen kranke Mitarbeiter nicht nur Ausfallzeiten, Störungen im Betriebsablauf, auch die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall kommt dem Unternehmen teuer zu stehen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen aller ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – also auch aller Teilzeit- und kurzfristig Beschäftigten – zu analysieren und darauf aufbauend Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Für diesen Zweck stehen ihm diverse verpflichtende, aber auch freiwillige Maßnahmen zur Verfügung.
Maßnahmenkatalog zum Gesundheitsschutz im Unternehmen
Nur wenn alle körperlichen und psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz bekannt sind, können sie auch vermieden werden. Deswegen ist der Arbeitgeber zwingend verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/gefaehrdungsbeurteilung-onlinedurchzuführen und diese gegenüber der Unfallversicherung und den Behörden auch nachweisen zu können.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Weiterhin gehört es zu den Unternehmenspflichten, Betriebsanweisungen vorzuhalten. D.h. schriftlich für alle Mitarbeiter darzulegen, welche und wo Gefahren lauern und welche
Schutzmaßnahmen deshalb einzuhalten sind. Allerdings sind diese nur für Maschinen, technische Anlagen, biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen aufzustellen.
Hat der Unfallversicherungsträger nichts Abweichendes festgelegt, sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Und auch für eine betriebsärztliche Betreuung ist zu sorgen – und zwar bereits dann, wenn das Unternehmen einen (!) Mitarbeiter hat. Zur Erstversorgung sind Vorkehrungen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz zu treffen.
Gesundheitsschutz hängt von vielen Faktoren ab
Selbstverständlich ist es für einen ausreichenden Gesundheitsschutz im Unternehmen zwingend erforderlich, dass besonders schützenswerte Personengruppen auch einen besonderen Schutz vor Gefahren genießen. So gibt es strenge Vorschriften zum Jugendarbeitsschutzhttps://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/regelwerk-und-praeventionsmedien-der-bghw/regelwerk/gesetze-verordnungen-europarecht oder dem Mutterschutz. Aber auch wenn im Betrieb mit gefährlichen Stoffen gearbeitet, mit besonders hoher Lärmbelastung oder anderen Gesundheitsgefahren zu rechnen ist, gibt es umfangreiche Rechtsvorschriften, deren Beachtung im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt. Oft vergessen, aber leider immer stärker verbreitet, sind psychische Gefährdungen, z.B. Burn-out bei Beschäftigen.
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