Wie die Lärmschutzverordnung Leben retten kann
Lärm ist nicht nur unangenehm, er macht auch krank. Herz, Kreislauf und Gehirn leiden, wenn bestimmte Lärmpegel überschritten werden. Um Mitarbeitern von Gewerbebetrieben vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren, stellt die Lärmschutzverordnung Grenzen auf, wie viel Lärm Arbeitnehmer ertragen können bzw. müssen.
Warum Unternehmen von der Einhaltung der Lärmschutzverordnung profitieren
Lärm löst beim Menschen Stressreaktionen aus, Hormone wie Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol werden erhöht gebildet, was wiederum zu Bluthochdruck führt. Und auch die Herzfrequenz beschleunigt sich und aktiviert die Blutgerinnung. Wie sollen Mitarbeiter bei solchen Begleiterscheinungen konzentriert arbeiten können? Und dass ein Körper langfristig unter solchen Bedingungen kaum gesund bleiben kann, ist nachvollziehbar. Viele gute Gründe, um die Vorgaben zum Lärmschutz ausnahmslos einzuhalten.
Was die Lärmschutzverordnung festlegt
Die Lärmschutzverordnung – als Teil der Arbeitsschutzverordnung – legt folgende Richtwerte in Dezibel, das ist Maßeinheit für die Messung von Lärmpegeln, fest. In der Verordnung wird ein unterer Auslösewert (80 Dezibel) und einen oberen Auslösewert (85 Dezibel) fixiert.
Wird ein Auslösewert in Ihrem Unternehmen überschritten, müssen Sie zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer bestimmte Maßnahmen ergreifen. So müssen die Arbeitnehmer bei Erreichen des unteren Auslösewerts eine Unterweisung erhalten, wie sie sich vor dem Lärm schützen können. Als Arbeitgeber müssen Sie prüfen, ob sich der Lärm durch lärmdämmende Maßnahmen verringern lässt. Ist dies nicht möglich, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter Hörschutz anlegen.
Bei Erreichen des oberen Auslösewertes besteht die Pflicht zum Tragen von Gehörschutz. Auch besteht eine Teilnahmeverpflichtung an Vorsorgeuntersuchungen zum Hörschutz. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ein Lärmminderungsprogramm zu erarbeiten und umzusetzen.
Maximal auftretende Lärmspitzen werden in der Verordnung extra behandelt, sie sind für das Gehör äußerst gefährlich, selbst dann, wenn sie nur sehr selten auftreten.
Woher Sie Hinweise auf die Lärmbelastung bekommen
Viele Lärmquellen geben in ihren technischen Beschreibungen Hinweise zur Lärmerzeugung. Oder die Dezibelangaben sind auf dem Typenschild der Maschine vermerkt. Liegen diese vor, so können Sie auf eine Lärmmessung verzichten. Allerdings müssen alle Umstände – zum Beispiel der Abstand der Mitarbeiter zu den Maschinen – berücksichtigt werden. Ist dies nicht genau genug möglich, muss eine Messung mit einem geeichten Schallpegelmesser vorgenommen werden.
Die Lärmschutzverordnung gibt vor, was Sie als Arbeitgeber tun müssen, um Arbeitnehmer vor Lärm zu schützen. Im Vordergrund steht die Vermeidung von Lärm. So müssen Sie im ersten Schritt prüfen, welche Maßnahmen es gibt, Lärm erst gar nicht entstehen zu lassen.
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