Start-ups und Arbeitsschutz – was ist dringend zu beachten

Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, gab es im Jahr 2020 etwa 542.200 Unternehmensgründungen. Die sogenannten Start-ups schießen auch weiter aus dem Boden. Für die Jungunternehmer ist das Zweifels ohne eine aufregende Zeit. Sie sind darum bemüht, alles richtig zu machen, wollen sie doch dafür sorgen, dass sich das eigene Produkt respektive die angebotene Dienstleistung gut verkaufen. Was dabei oft zu kurz kommt, so zeigen verschiedene Untersuchungen, ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.
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Was sollten Start-ups beim Arbeitsschutz dringend beachten?

Worauf Existenzgründer diesbezüglich achten müssen, wird im folgenden Ratgeber erläutert. Der Arbeitsschutz ist nämlich verpflichtend, bereits ab dem ersten Mitarbeiter.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist Pflicht

Viele Start-ups beschäftigen kaum mehr als zehn Mitarbeiter. Was die jungen Unternehmer aber oftmals nicht wissen ist, dass die Vorschriften beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits ab dem ersten Mitarbeiter greifen und verpflichtend sind.

Dazu gehört es unweigerlich, dass von einem externen Gutachter eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes erstellt wird. Diese Beurteilung ist wichtig, damit überhaupt erst einmal Maßnahmen für den Arbeitsschutz getroffen sind.

Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt Start-ups dabei, dass die einzelnen Arbeitsplätze so sicher ausgestattet werden können, dass das Start-up erfolgreich und sicher arbeiten kann. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Das Start-up ist nicht nur dazu verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen.

Ebenso wichtig ist es, dass die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig kontrolliert wird. Sollten Arbeitsschutz und Sicherheit im Zuge dieser Kontrollen nicht mehr vollständig gewährleistet sein, muss das Start-up entsprechend nachbessern.

Die richtige Personalpolitik von Beginn an

In der Bundesrepublik Deutschland legt das sogenannte Arbeitssicherheitsgesetz fest, welche Arbeitsschutzmaßnahmen von einem Start-up getroffen werden müssen. Der Umfang dieser Maßnahmen orientiert sich natürlich maßgeblich an der Größe des Unternehmens und der Branche, in welchem dieses tätig ist.

  • So schreibt das Gesetz vor, dass bereits ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt eingestellt werden müssen.

Oftmals haben junge Gründer nicht die finanziellen Mittel für die Einstellung dieser Fachkräfte und lassen diesen Schritt weg. Existenzgründer können jedoch auch externe Dienstleister damit beauftragen, um einerseits Kosten zu sparen und um den Arbeitsschutz andererseits trotzdem zu gewährleisten!

  • Handelt es sich um ein Start-up mit einer Zahl von zwei Mitarbeitern, dann schreibt das Gesetz vor, dass sogenannte Ersthelfer im Betrieb ausgebildet und benannt werden müssen.
  • Größere Start-ups, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte benennen. Diese müssen zwingend aus der eigenen Belegschaft stammen.

Diese Sicherheitsbeauftragten unterstützen das Start-up zum einen dabei, die verschiedenen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen umzusetzen. Zum anderen fungieren sie als Ansprechpartner für ihre Kollegen.

Warum Start-ups den Arbeitsschutz unbedingt umsetzen sollten

Arbeitsschutz ist nicht nur sehr sinnvoll und nützlich für alle Mitarbeiter. Setzt ein Unternehmer diese Maßnahmen nicht um, dann können ihm auch Konsequenzen tun.

So gibt es Aufsichtsbehörden, die jederzeit das Recht haben, die Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Start-up zu kontrollieren. Es ist für den Gründer deshalb hilfreich, eine Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen anzufertigen. Sollte im Rahmen einer Überprüfung festgestellt werden, dass der Arbeitsschutz nicht angewendet wird oder dass nicht alle Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt werden, dann können Bußgelder für den Unternehmer die Folge sein.

Bei schwerwiegenden Missachtungen der gesetzlichen Vorschriften, kann es sogar zu einem Verfahren vor einem Gericht kommen.

Der Arbeitsschutz gilt für jeden Arbeitsplatz

Der Begriff Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit wird auch von vielen Start-ups weniger ernst genommen, weil der Irrglaube vorherrscht, dass nur Mitarbeiter geschützt werden müssen, die an besonders gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten. Dem ist aber nicht so!

Jeder Arbeitsplatz verlangt es, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, auch wenn es sich nur um einen Computer-Arbeitsplatz handelt. Auch ein Mitarbeiter, der den ganzen Tag am Computer arbeitet verdient es, dass seinen individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen wird.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist also auch anzufertigen, wenn es um einen eher „harmlosen“ Arbeitsplatz geht. Gefahren können am Arbeitsplatz von vielerlei Faktoren ausgehen. Diese sollten wenn möglich von Beginn der Arbeit ausgeschlossen werden können. Die Gefährdungsbeurteilung eines Computer-Arbeitsplatzes muss dabei verschiedene Angaben enthalten. So muss sie zum Beispiel Auskunft über die Art der technischen Ausstattung geben können. Auch die falschen Büromöbel können zur Schädigung der Gesundheit führen, etwa zu Rückenleiden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss Aufschluss darüber geben können, ob es sich um ergonomisch gestaltete Büromöbel handelt, die den gesundheitlichen Bedürfnissen des Mitarbeiters gerecht werden kann. Auch die Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz, die Beleuchtung des Platzes sowie die Positionierung des Bildschirms sind Faktoren, die in einem Gefährdungsgutachten zur Sprache kommen müssen. Für all diese Punkte hat sich der Gesetzgeber Vorschriften erdacht, die dem Mitarbeiter ein sicheres und komfortables Arbeiten zugleich ermöglichen sollen.

Probleme in der Praxis

Natürlich kann nicht für jedes Start-up pauschal gesagt werden, dass der Arbeitsschutz immer vernachlässigt wird. Auffällig ist jedoch, dass ihm oftmals nur eine geringfügige Bedeutung beigemessen wird. So mangelt es häufig gar nicht an der Thematik selbst. Viele Unternehmen beschäftigen sich sehr wohl mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter. Sie lassen die Gefährdungsbeurteilung anfertigen und daraus wird für sie auch ersichtlich, welche Maßnahmen es diesbezüglich umzusetzen gilt.

Das größte Problem in der Praxis ist jedoch die Umsetzung selbst, wie verschiedene Umfragen kürzlich ermittelt haben. So ist oft nicht klar, welche Kompetenzen vorliegen. Mitarbeiter wissen aufgrund fehlender Sicherheitskräfte nicht, an wen sie sich mit ihrem Anliegen wenden müssen. Dann fallen diese Anliegen, die vielleicht später zu einem Sicherheitsrisiko führen können unter den Tisch und das kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Untersuchungen haben auch ergeben, dass es nicht nur bei der Klärung der Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz zu Problemen kommt. Auch fehlt es nicht selten an einem entsprechenden Maßnahmenkatalog, der genau regelt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfällen zu treffen sind. Dafür gibt es in vielen Start-ups überhaupt kein Konzept.

Weiterhin mangelt es in der Praxis an Sicherheitsanweisungen, die die Mitarbeiter durch Führungskräfte und Verantwortliche erhalten. Was die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes angeht, bleibt für die Start-ups also noch viel zu tun. Wichtig ist so verschiedene Experten, dass dieses Thema nicht nur gezielt angegangen wird.

Ein störungsfreier Ablauf in einem jungen Unternehmen wird vor allem dadurch gewährleistet, dass die Sicherheit der Mitarbeiter nicht nachlässt. Dass diese sich an ihrem Arbeitsplatz wohl und sicher fühlen und nicht durch Krankheiten oder Leiden langfristig ausfallen. Leitende Unternehmer müssen sich ihrer Verantwortung noch deutlicher bewusst werden. In ihren Händen liegt nicht nur die Zukunft des noch jungen Start-ups, sondern auch das Wohl sowie die Sicherheit seiner Angestellten.